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Ich arbeite derzeit an meiner Abschlussarbeit zum Thema Wärmeaustauscher mit festem Rohrplattenrahmen. Zuletzt muss die Konstruktion der Halterungen überprüft werden. Die Entfernung der beiden Halterungen von der Tangente zur Deckeloberfläche ist nicht gleich. Sollte man in diesem Fall die Überprüfung entsprechend den Vorgaben für asymmetrische Halterungen bei horizontalen Behältern durchführen?
Wenn ich die Entfernung der beiden Sättel von der Tangente an den Deckel auf gleich große Werte ändere, kann ich dann eine Überprüfung unter Berücksichtigung einer symmetrischen Anordnung der beiden Sättel durchführen?
Die Entfernung der beiden Sättel von der Tangente an die Öffnungsfläche kann unterschiedlich sein. In der Regel ist eine Überprüfung nicht notwendig, da der Rohrkorpus des Wärmeaustauschers mindestens eine bestimmte Dicke aufweisen muss, um die Anforderungen an Stärke und Steifigkeit zu erfüllen. Erst bei schweren Wärmeaustauschern sowie bei mehrfach übereinander angeordneten Wärmeaustauschern ist es notwendig, die Stärke und Stabilität der Tragstrukturen sowie des Gehäuses zu überprüfen.
Der Kessel des Wärmetauschers muss eine Mindeststärke aufweisen, um die Anforderungen an Festigkeit und Steifigkeit zu erfüllen. Der Abstand zwischen den beiden Halterungen vom Tangentenpunkt der Deckeloberfläche aus kann unterschiedlich sein. Bei horizontalen Behältern mit zwei Halterungen kann daher eine asymmetrische Anordnung verwendet werden, um die Anforderungen zu überprüfen.
Danke, aber ich möchte jetzt eine Überprüfung durchführen. Soll ich die Überprüfung nach dem Prinzip des symmetrischen oder des asymmetrischen Sattels durchführen?
Überprüfung nach asymmetrischem Sattel.
Überprüfen Sie es entsprechend der Struktur, die vorliegt. Bei den neuen Standards ist jedoch GB/T151-2014 symmetrisch – ändern Sie es daher auch auf symmetrisch. Das entspricht dem Mechanikmodell!
Es ist am besten, entsprechend den Anhängen von NB/T47042 und unter Berücksichtigung der Anforderungen an Ihre Sattelkonstruktion eine Überprüfung durchzuführen.