Thread Content
Gemäß den FIDIC-Vertragsbedingungen für Bauverträge ist die richtige Korrektur offensichtlicher Rechenfehler in der Angebotserstellung ( ). A. Der Auftraggeber muss die Meinungen der Bieter einholen, bevor er eine Bewertung vornehmen kann.
B. Wenn sich die Ergebnisse der Berechnung des Gesamtpreises und des Stückpreises nicht überschneiden, wird der Stückpreis herangezogen, um den Gesamtpreis anzupassen.
C. Wenn sich die Ergebnisse der Berechnung des Gesamtpreises und des Stückpreises nicht überschneiden, wird der Gesamtpreis herangezogen, um den Stückpreis anzupassen.
D. Die Bieter haben die Möglichkeit, ihren Preis einmal zu ändern
【Standardantwort】C 【Erklärung des Experten】Es geht hier um die Anwendung von Verträgen mit festem Preis pro Einheit. Ein Preis pro Einheit-Vertrag zeichnet sich dadurch aus, dass der Preis pro Einheit Vorrang hat. Beispielsweise in den FIDIC-Vorschriften für den Bau von Infrastrukturprojekten dienen die in der Aufstellung des Auftraggebers enthaltenen Zahlen nur als Orientierungswerte. Der tatsächliche Zahlungsbetrag wird hingegen anhand der tatsächlich erledigten Arbeiten sowie des im Vertrag festgelegten Preises pro Einheit berechnet. Obwohl bei der Abgabe von Angeboten, bei der Bewertung dieser Angebote sowie beim Abschluss von Verträgen oft der Gesamtpreis im Vordergrund steht, hat bei der Abrechnung der Baukosten der Einzelpreis Vorrang. Bei offensichtlichen Rechenfehlern in den Angeboten hat der Auftraggeber das Recht, diese zunächst zu korrigieren, bevor er die Angebote weiter bewertet. Wenn sich die Ergebnisse der Berechnung des Gesamtpreises und des Einzelpreises nicht überschneiden, wird der Gesamtpreis entsprechend dem Einzelpreis angepasst.