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Welche Auswirkungen hatte der Start des Handels mit Kohlenstoffemissionsrechten im Jahr 2017 auf die Kohlechemieindustrie?

2016-06-30View Original

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**Entwicklungs- und Reformkommission: Sicherstellung des Starts des Handels mit Kohlenstoffemissionsrechten im Jahr 2017 Autor/Quelle: Datum: 2016-01-27 Klickzahlen: 333 **Bekanntmachung der Entwicklungs- und Reformkommission zur ordnungsgemäßen Vorbereitung auf den Start des nationalen Marktes für Kohlenstoffemissionsrechte, Dokumentnummer: Entwicklungs- und Reformkommission Klima 57 Gemäß den Anweisungen der dritten und fünften Sitzungen des 18. Zentralkomitees der Partei sowie den Anforderungen des „Zwölften Fünfjahresplans“ und des „Gesamtplans zur Reform des Ökologischen Zivilisationssystems“ setzt unsere Kommission alles daran, den Aufbau eines nationalen Marktes für Kohlenstoffemissionsrechte voranzutreiben – mit bereits erzielten Fortschritten. 2016 war eine entscheidende Phase bei der Etablierung des nationalen Marktes für Kohlenstoffemissionsrechte. Die Entwicklungskommissionen der einzelnen Provinzen, Regionen und Städte sowie der Sonderstädte sowie des Xinjiang Construction Corps (die Wirtschafts- und Informationskommission der Provinz Qinghai) – im Folgenden als lokale Behörden bezeichnet –, die Zivilluftfahrtbehörde, die relevanten Branchenverbände sowie die von der Zentralregierung verwalteten Unternehmen sollten aktiv zusammenarbeiten, um alle Arbeiten gemäß den **einheitlichen Vorgaben voranzutreiben. Zu diesem Zweck werden hier die konkreten Anforderungen für die notwendigen Vorbereitungen vor dem Start mitgeteilt:
1. Arbeitsziele: Unter Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an die Reformen des Wirtschaftssystems sowie des Ökologie- und Umweltsystems soll durch die Kontrolle der Treibhausgasemissionen eine Entwicklung mit geringem Kohlenstoffausstoß erreicht werden. Dabei soll der Marktmechanismus eine entscheidende Rolle bei der Allokation der Ressourcen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen spielen. Es ist wichtig, dass staatliche Stellen, lokale Behörden und Unternehmen zusammenarbeiten, um den Aufbau eines nationalen Marktes für Kohlenstoffzertifikate voranzutreiben. So soll bis zum Jahr 2017 ein solcher Markt in Betrieb genommen werden, damit das System des Handels mit Kohlenstoffzertifikaten umgesetzt werden kann. Zweitens: Arbeitsaufgaben – Die Zivilluftfahrtbehörden sowie die örtlichen zuständigen Stellen müssen Arbeitsmechanismen schaffen und verbessern, klare Anforderungen festlegen, die einzelnen Aufgaben konsequent umsetzen sowie eine angemessene Unterstützung bieten. Zudem soll die Grundausstattung des Marktes für Kohlenstoffemissionsrechte weiter verbessert werden. Die zuständigen Branchenverbände sowie die staatseigenen Unternehmen übernehmen eine führende Rolle und schaffen so eine günstige Atmosphäre, in der die wichtigsten Branchen und Unternehmen aktiv auf den nationalen Handel mit Kohlenstoffemissionsrechten reagieren und daran teilnehmen. (1) Aufstellung der Liste der Unternehmen, die in das nationale System für den Handel mit Kohlenstoffemissionsrechten aufgenommen werden sollen. Die erste Phase des nationalen Handelsmarktes für Kohlenstoffemissionsrechte umfasst vor allem Branchen mit hohen Emissionen wie die Petrochemie, die Chemieindustrie, der Baustoffsektor, die Stahlindustrie, die Farbenindustrie, die Papierindustrie, der Stromsektor sowie die Luftfahrtindustrie (für konkrete Branchen und Codes siehe Tabelle 1). Als Teilnehmer gelten zunächst juristische Personen oder eigenständig buchende Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit in diesen Branchen liegt und deren gesamter Energieverbrauch in einem der Jahre von 2013 bis 2015 mindestens 10.000 Tonnen Standardkohle beträgt. Die Zivilluftfahrtbehörden sowie die jeweiligen lokalen Behörden sollen die zuständigen Einheiten anweisen, eine Übersicht über die Unternehmen in den in Tabelle 1 aufgeführten Branchen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs zu erstellen. Die Liste der Unternehmen, die den Anforderungen dieser Mitteilung entsprechen, soll bis zum 29. Februar 2016 an unsere Behörde übermittelt werden. Diese Liste dient als Grundlage zur Bestimmung der Unternehmen, die in das nationale System zum Handel mit Kohlenstoffemissionen aufgenommen werden sollen. Die zuständigen Behörden auf lokaler Ebene können neben der Aufstellung der Unternehmen, die in die Liste aufgenommen werden sollen, gemäß den Anforderungen dieser Mitteilung, auch Vorschläge für weitere Branchen und Unternehmen machen, die in ihrer jeweiligen Region aufgenommen werden sollten – unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse in diesen Regionen. Falls solche Fälle vorliegen, geben Sie dies in der Liste an. Um die tatsächliche Situation der Unternehmen angemessen widerzuspiegeln, bitten wir die zuständigen Branchenverbände sowie die von der Zentralregierung verwalteten Unternehmen, gemäß den oben genannten Anforderungen dabei zu helfen, eine Übersicht über die Unternehmen in ihrer jeweiligen Branche oder im eigenen Konzern zu erstellen. Bis zum 29. Februar 2016 sollen sie uns eine Liste der Unternehmen aus ihrer Branche oder ihrem Konzern übersenden, die den Anforderungen dieser Mitteilung entsprechen. Dadurch kann unsere Behörde eine Überprüfung durchführen und so eine Grundlage für die Festlegung der Unternehmen schaffen, die am nationalen Handel mit Kohlenstoffemissionsrechten teilnehmen dürfen. (II) Die historischen Kohlenstoffemissionen des Unternehmens, das aufgenommen werden soll, müssen ermittelt, berichtet und überprüft werden. Die Zivilluftfahrtbehörden sowie die örtlichen zuständigen Stellen sollen für die Unternehmen, die in den nationalen Handel mit Kohlenstoffemissionsrechten aufgenommen werden sollen, gemäß dem folgenden Verfahren umgehend mit der Erstellung von Berichten über die bisherigen Kohlenstoffemissionen sowie deren Überprüfung beginnen. Dadurch soll unserer Behörde eine Grundlage zur Festlegung des Systems zur Verteilung von Quoten im Rahmen des nationalen Handels mit Kohlenstoffemissionsrechten bereitgestellt werden, das im Jahr 2016 eingeführt werden soll. 1. Unternehmensbuchhaltung und Berichterstattung: Die in den Geltungsbereich der Organisation fallenden Unternehmen müssen gemäß der Branche, zu der sie gehören, ihre Treibhausgasemissionen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 jährlich ermitteln und berichten. Dabei müssen sie sich an die von unserer Behörde in mehreren Phasen veröffentlichten Richtlinien zur Berechnung und Berichterstattung über Treibhausgasemissionen halten (Dokumente Nr. 2526, 2920 und 1722). Außerdem müssen die Unternehmen gemäß den Anforderungen der Quotenverteilung, unter Verwendung dieses Musters, auch weitere relevante Grunddaten ermitteln und melden – Daten, die in den oben genannten Richtlinien nicht behandelt werden. 2. Dritte Prüfung: Nachdem das Unternehmen die Berechnungen und Berichte fertiggestellt hat, wählt die zuständige lokale Behörde eine externe Prüforganisation aus, um die Emissionsdaten des Unternehmens zu überprüfen. Die grundlegenden Anforderungen an die externe Prüforganisation sowie an die Prüfer sind in dem Anhang zu dieser Mitteilung aufgeführt. Die von Dritten beauftragten Prüfstellen müssen nach der Prüfung einen Prüfbericht ausstellen. Die Verfahren zur Prüfung sowie das Format des Prüfberichts sind in den Anhängen zu dieser Mitteilung beschrieben. 3. Prüfung und Einreichung: Das Unternehmen reicht den Emissionsbericht sowie den Prüfbericht der von einem Dritten beauftragten Prüfstelle bei der zuständigen lokalen Behörde ein. Die lokale Behörde prüft diese Unterlagen und fasst die Emissionsdaten des Unternehmens gemäß den Anhängen zu dieser Mitteilung zusammen. Die zusammengefassten Daten sowie der geprüfte Emissionsbericht des jeweiligen Unternehmens (einschließlich zusätzlicher Daten) müssen bis zum 30. Juni 2016 in elektronischer Form an unsere Behörde übermittelt werden. Wir bitten die verschiedenen Branchenverbände sowie die staatlichen Konzerngruppen um umfassende Unterstützung. Sie sollen die Unternehmen innerhalb ihrer Branchen oder Konzerne aktiv mobilisieren, der Sammlung und Erfassung von Grunddaten große Bedeutung beimessen, ihre eigenen Teams stärken, spezielle Mitarbeiter für die Buchhaltung und Verwaltung einsetzen, diese so schnell wie möglich mit den Buchhaltungsmethoden sowie den Anforderungen an die Berichterstattung vertraut machen und gemäß diesen Vorgaben die Daten erfassten und Berichte erstellen. Zudem sollen sie den Prüfinstitutionen bei ihren Prüfungen uneingeschränkt zur Seite stehen und alle notwendigen Unterstützungen und Erleichterungen bieten. (III) Entwicklung und Auswahl von Drittanbieter-Prüfinstituten sowie Personal. Unsere Behörde arbeitet derzeit an der Erstellung von Vorschriften für die Verwaltung von Drittanbieter-Prüforganisationen. Vor Einführung dieser Vorschriften können die jeweiligen Regionen entsprechend ihren Bedürfnissen prüfen, welche Drittparteien in der Lage sind, Überprüfungen durchzuführen. Unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien sollen dann solche Organisationen ausgewählt werden, die über umfangreiche Erfahrung im jeweiligen Bereich verfügen, eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, über ausreichend qualifiziertes Personal sowie über ein funktionierendes internes Managementverfahren verfügen. Diese Organisationen sollen anschließend in der Lage sein, in den jeweiligen Regionen Dienstleistungen im Bereich der Drittparteienüberprüfungen anzubieten. Gleichzeitig soll die Überwachung der Prüfungsbehörden und -mitarbeiter verstärkt werden, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, die Unparteilichkeit der Prüfungen zu gewährleisten, die Qualifikationen und Fähigkeiten der Prüfungsmitarbeiter zu verbessern, die Tätigkeit der Prüfungsbehörden zu regulieren, die Qualität der Prüfungen sicherzustellen und einen unlauteren Wettbewerb zwischen den verschiedenen Prüfungsbehörden zu verhindern. (IV) Stärkung der Kapazitätsentwicklung. Meine Behörde wird weiterhin die verschiedenen Regionen, die relevanten Branchenverbände sowie die von der Zentralregierung verwalteten Unternehmen zusammenbringen. Dabei wird berücksichtigt, welche Anforderungen in der Praxis bestehen. Im Rahmen des nationalen Marktes für Kohlenstoffemissionsrechte wird intensiv an der Stärkung der Kapazitäten gearbeitet. Für verschiedene Zielgruppen werden systematische Schulungspläne entwickelt, und es werden Schulungen auf unterschiedlichen Ebenen durchgeführt. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung von Dozenten sowie Fachkräften. Zudem soll die Rolle der Pilotregionen als Unterstützungssystem genutzt werden, um eine ausreichende Personalbesetzung für den Betrieb des nationalen Marktes für Kohlenstoffemissionsrechte zu gewährleisten. Für die Verwaltungsbehörden soll der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Ausbildung in den Bereichen Konzeption des Handelsmarktes für Kohlenstoffemissionsrechte, Betriebsmanagement, Anwendung und Verwaltung von Registrierungssystemen sowie Marktüberwachung liegen ; Für die teilnehmenden Unternehmen wird insbesondere Schulung in den Bereichen Grundlagen des Handels mit Kohlenstoffemissionsrechten, Berechnung und Berichterstattung über Kohlenstoffemissionen, Nutzung des Registrierungssystems, Markttransaktionen sowie Verwaltung von Kohlenstoffvermögen angeboten ; Für Drittanbieter zur Überprüfung wird der Schwerpunkt auf Schulungen zu Datenberichterstattung und Überprüfung gelegt ; Für Handelsunternehmen werden hauptsächlich Schulungen zu Themen wie der Prävention von Marktrisiken sowie zur Anbindung von Handelssystemen an Registrierungssysteme durchgeführt. Alle lokalen Behörden, die zuständigen Branchenverbände sowie die von der Zentralregierung verwalteten Unternehmen sollen gemäß der **gesamten Strategie aktiv an den entsprechenden Schulungsveranstaltungen teilnehmen, um ihre Fähigkeiten zu verbessern. Sie sollten sorgfältig die Personen auswählen, die an den Lehrerfortbildungen teilnehmen sollen. Auf dieser Grundlage sollten sie weiterhin in ihren jeweiligen Regionen, Branchen und Unternehmensgruppen Schulungen durchführen, damit die Mitarbeiter vor Ort über die notwendigen Fähigkeiten verfügen. Drei, Sicherheitsmaßnahmen (1) Organisatorische Sicherstellung: Die einzelnen Regionen sollten der Entwicklung des nationalen Handelsmarktes für Kohlenstoffemissionsrechte große Bedeutung beimessen und die organisatorische Leitung der damit verbundenen Arbeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich effektiv stärken. Einführung eines Arbeitsmechanismus unter der Verantwortung der zuständigen Behörden mit koordinierter Zusammenarbeit mehrerer Abteilungen ; Es wird unterstützt, dass die zuständigen Behörden speziell ausgebildetes Personal einsetzen, das für den Handel mit Kohlenstoffemissionsrechten zuständig ist. Dabei sollen Arbeitspläne erstellt werden, die Aufgaben klar verteilt werden, Zeitrahmen festgelegt werden und alle konkreten Aufgaben gemeinsam umgesetzt und vorangetrieben werden. Die verschiedenen staatseigenen Konzerne sollten die interne Koordination und Steuerung der Kohlenstoffemissionskontrolle verstärken, klare Zuständigkeiten für die Leitung dieser Aufgaben festlegen, die internen Managementmechanismen verbessern sowie Mechanismen zur Kontrolle der Kohlenstoffemissionen im Konzern einrichten. Zudem sollten sie Pläne entwickeln, wie das Unternehmen am nationalen Markt für Kohlenstoffemissionsrechte teilnehmen kann. (II) Finanzielle Sicherstellung: Die jeweiligen Behörden sollen die notwendigen Mittel bereitstellen, um einen Markt für Kohlenstoffemissionsrechte einzuführen. Es sollte versucht werden, spezielle Mittel zur Unterstützung der damit verbundenen Aktivitäten bereitzustellen. Außerdem sollte auch aktiv eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern gefördert werden, um durch Kooperationsmittel die Grundlagenarbeit wie die Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen. Die einzelnen staatlichen Konzerngruppen sollten finanzielle Unterstützung bereitstellen, damit die Unternehmen innerhalb der Gruppe ihre Arbeit im Bereich der Kohlenstoffemissionskontrolle verbessern können. Zudem soll diese Unterstützung dazu dienen, die notwendige Kompetenzentwicklung sowie die Übermittlung von Daten zu fördern. (III) Technische Unterstützung: Die jeweiligen Regionen sollten insbesondere die Einrichtungen mit technischen Fähigkeiten unterstützen, Teams zur technischen Unterstützung einrichten und so technische Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung entsprechender Politikmaßnahmen bieten. Die verschiedenen Branchenverbände sollten ihre Netzwerkkanäle sowie ihre fachlichen Expertisen nutzen, um den Unternehmen in ihren jeweiligen Branchen dabei zu helfen, am nationalen Markt für Kohlenstoffemissionsrechte teilzunehmen. Sie sollten außerdem die Probleme sammeln, mit denen die Unternehmen bei der Teilnahme an diesem Markt konfrontiert sind, sowie entsprechende Vorschläge einbringen. Dadurch können sie dazu beitragen, dass die relevanten Richtlinien vernünftiger und praktikabler werden. Um die Unterstützung auf lokaler Ebene zu stärken, hat unser Ausschuss eine spezielle Plattform für technische Fragen zum Thema Berichterstattung und Überprüfung von Kohlenstoffemissionen eingerichtet. Über diese Plattform werden Experten beauftragt, einheitliche Antworten auf relevante typische Fragen zu geben. Die beteiligten Parteien können sich online anmelden und um Rat zu den verschiedenen technischen Fragen im Zusammenhang mit der Berechnung und Überprüfung bitten.
Reply #22017-01-17
Wenn man China nicht zerstört, ist die Entwicklungskommission noch nicht am Ende – so eine Deindustrialisierung, gar nicht schlecht! ! ! **Die Betroffenen glauben, dass sie bereits genug Vorteile haben und diese nun in vollen Zügen genießen können
Reply #32017-02-06
Ich lerne erst* und äußere dann meine persönliche Meinung

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