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Die Gasphase an der Spitze des Turms gehört zur Klasse A, die Flüssigphase an der Spitze des Turms ist Naphtha der Klasse A B. Welche Brandgefahr besteht bei den Bedingungen dieses Turms – Klasse A oder Klasse A B?

2016-12-19View Original

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Welcher ist strengerer O(∩_∩)O Danke
Reply #22016-12-20
Die Petrochemie-Vorschriften dienen lediglich dazu, die Gefährlichkeit von verflüssigten Kohlenwasserstoffen hervorzuheben; deshalb werden Kategorien A und AB unterschieden. Tatsächlich gehören sie in den Bauvorschriften alle zur Kategorie A – man kann also einfach nach den Vorgaben für Kategorie A vorgehen~
Reply #32016-12-20
Ich habe es mir noch einmal genau angeschaut: In den Vorschriften für die Petrochemieindustrie wird tatsächlich festgelegt, welche Abstände zum Schutz vor Bränden einzuhalten sind – und dabei wird zwischen Kategorie A und B unterschieden. Es hängt also davon ab, nach welchen Vorschriften man beim Entwurf vorgeht. Im Allgemeinen wird in der Petrochemieindustrie auf die entsprechenden Vorschriften zurückgegriffen; daher muss man Kategorie A oder B angeben. . . . Ich habe das vorher nicht gründlich genug überlegt, das war unüberlegt~
Reply #42016-12-20
Es stimmt immer noch nicht. Ich habe es mir noch einmal genau angeschaut: Die Prozessanlagen werden nur in Kategorie A und B eingeteilt. Die sogenannte Kategorie AB unterscheidet sich nur in Bezug auf die Lagerbehälter und die Lade-/Entladebereiche. Wenn es sich um Türme handelt, dann gehören sie zur Kategorie der Prozessanlagen – ohne Unterschied zwischen A und B. Also muss man sie weiterhin als Anlagen der Kategorie A betrachten. Im Grunde genommen handelt es sich dabei einfach um Anlagen der Kategorie A~;P Ich werde gleich ohnmächtig. . . .
Reply #52016-12-20
Die Klassifizierung der Brandgefahr kann in vier Kategorien unterteilt werden: Brandgefahr bei der Herstellung von Produkten, bei der Lagerung von Gütern sowie bei brennbaren Gasen und flüssigen Stoffen. Die Klassifizierung der Brandgefahr bei der Herstellung wird in die Kategorien A, B, C, D und E eingeteilt. Die Klassifizierung des Brandrisikos für gelagerte Gegenstände erfolgt in die Kategorien A, B, C, D und E. Die Brandgefahr von brennbaren Gasen wird in Kategorie A und Kategorie B eingeteilt. Die Brandgefahr brennbarer Flüssigkeiten wird in Klassen A, B und C eingeteilt. Ich denke, die von dem Beitragsersteller erwähnten Bedingungen für Türme gehören zur Kategorie der Brandgefahr in Produktionsstätten – es handelt sich dabei wohl um Kategorie A
Reply #62016-12-20
Klasse A, genauer gesagt Klasse A B – diese beiden sind nicht widersprüchlich. Die Bauvorschriften teilen sich in Klasse A ein, während die Vorschriften für die Petrochemieindustrie Klasse A weiter in Klasse Aa und Kab unterteilen. In der Regel schaffen es nur wenige Projekte, in die Klasse Aa eingestuft zu werden. Bei der Anwendung der Bestimmungen zur Petrochemie ist es notwendig, genau zu prüfen, ob nach den Vorschriften die Kategorie A, A oder B erforderlich ist
Reply #72016-12-20
Nachdem ich die Antworten im 2. Stock gelesen habe, wurde ich in die Irre geführt. . . Stellen Sie Bedingungen – nennen Sie einfach die Kategorie A

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