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Dieser Beitrag wurde zuletzt von hesonchang214 am 18.8.2016 um 10:47 bearbeitet. Belohnung für die Beteiligung: 2 Reichtümer. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Frage: Welche organisatorischen Maßnahmen gibt es, um bei der Arbeit mit elektrischen Geräten die Sicherheit zu gewährleisten? I. System der Arbeitsanweisungen ; II. System der Arbeitsgenehmigungen ; III. System der Arbeitsüberwachung ; IV. System der Unterbrechungen, Übertragungen und Beendigungen der Arbeit.
Organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit: 1. Arbeitsanweisungssystem: Beim Arbeiten an elektrischen Anlagen muss zunächst eine Arbeitsanweisung ausgestellt werden. ⒉Arbeitsgenehmigungssystem: Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur mit Genehmigung durchgeführt werden. ⒊Arbeitsüberwachungssystem: Vor Ort muss eine Person vorhanden sein, die die Arbeit aller Mitarbeiter überwacht. ⒋System der Unterbrechungen, Übertragungen und Beendigungen der Arbeit
Arbeitsauftragsregelung, Arbeitsgenehmigungsregelung, Aufsichtsregelung bei der Arbeit, Regeln für Unterbrechungen, Beendigung und Übertragung von Arbeiten
a. System der Arbeitsanweisungen; b. System der Bedienungsanweisungen ; c. System der Arbeitsanweisungen ; d. System der Arbeitsgenehmigungen ; e. System der Arbeitsüberwachung ; f. System der Arbeitsunterbrechungen und -umverteilung ; g. Abschluss der Arbeiten und System zur Inbetriebnahme der Stromversorgung ;
Zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Arbeit an elektrischen Anlagen gibt es folgende organisatorische Maßnahmen: (1) System der Arbeitsanweisungen; (2) System der Arbeitsgenehmigungen; (3) System der Aufsicht während der Arbeit; (4) System für Unterbrechungen, Umstellungen und Beendigung der Arbeit.
Gemäß den Vorschriften der „Vorschriften für die sichere Arbeit mit Elektrizität“ GB26860-2011 sind die organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Arbeit an elektrischen Anlagen wie folgt: 1) System der Arbeitsanweisungen. 2) System der Arbeitsgenehmigungen. 3) System der Arbeitsüberwachung. 4) System der Unterbrechungen, Übertragungen und Beendigung der Arbeit.
Organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Arbeit an elektrischen Anlagen sind: 1) System der Arbeitsanweisungen. 2) System der Arbeitsgenehmigungen. 3) System der Arbeitsüberwachung. 4) System der Unterbrechungen, Übertragungen und Beendigung der Arbeit.
(1) System der Arbeitsanweisungen; (2) System der Arbeitsgenehmigungen; (3) System der Aufsicht bei der Arbeit; (4) System für Unterbrechungen, Umleitung und Beendigung der Arbeit.
(1) System der Arbeitsanweisungen; (2) System der Arbeitsgenehmigungen ; (3) System der Arbeitsüberwachung ; (4) System der Unterbrechungen, Übertragungen und Beendigung der Arbeit.
(1) System der Arbeitsanweisungen; (2) System der Arbeitsgenehmigungen ; (3) System der Arbeitsüberwachung ; (4) System der Unterbrechungen, Übertragungen und Beendigung der Arbeit
1. System der Arbeitsanweisungen 2. System der Arbeitsgenehmigungen 3. System der Aufsicht bei der Arbeit 4. System für Unterbrechungen, Umleitung und Beendigung der Arbeiten