Expertenanalyse: Wird der Titel des zertifizierten Sicherheitstechnikers abgeschafft?
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Quelle: Liu Zujian, Generalsekretär des Deyang-Vereins für Berufssicherheit und -gesundheit, 22.8.2016, 16:54:54. Bei den derzeitigen Tätigkeiten der Sachverständigen für Berufssicherheit gibt es einige Probleme – beispielsweise ist die Registrierung dieser Sachverständigen vorerst ausgesetzt, und ein Zeitplan für die Wiederaufnahme dieser Tätigkeiten ist noch nicht bekannt. Der Staatsrat arbeitet daran, bestimmte Genehmigungsverfahren sowie berufliche Qualifikationsanforderungen abzuschaffen. Derzeit gibt es insgesamt 618 solcher Qualifikationsanforderungen; bis zum 15. Juli wurden bereits 218 davon abgeschafft. In dieser fünften Welle werden weitere Anforderungen abgeschafft. Einige Erkenntnisse zur Arbeit der zugelassenen SicherheitstechnikerDerzeit gibt es bei der Arbeit dieser Spezialisten einige Probleme: Die Zulassungsverfahren sind vorerst ausgesetzt, und ein Zeitplan für ihre Wiederaufnahme ist noch nicht bekannt. Der Staatsrat arbeitet daran, einige Genehmigungsverfahren sowie berufliche Qualifikationsanforderungen abzuschaffen. Derzeit gibt es insgesamt 618 solcher Qualifikationsanforderungen; bis zum 15. Juli wurden bereits 218 davon abgeschafft. In diesem Jahr werden weitere Anforderungen abgeschafft. Laut Informationen aus der Abteilung für Personalwesen sollen 70 Prozent der Berufszertifizierungen aufgehoben werden. Derzeit sind die Vergütungsbedingungen sowie die damit verbundenen Richtlinien noch nicht klar definiert. Auch der Name sowie die Einordnung dieser Berufe sind umstritten. Zudem müssen noch die zuständigen Behörden für die Prüfungen und Registrierungen festgelegt werden. Wird die Berufsqualifikation der Sicherheitsfachleute tatsächlich aufgehoben? All diese Aspekte erfordern sicherlich die große Aufmerksamkeit und Sorge der Sicherheitsfachleute. Zu diesen Themen, die den Sicherheitsfachleuten gemeinsam am Herzen liegen, möchte ich meine persönlichen Ansichten mit Ihnen teilen. I. Wird die Stelle des Sicherheitsingenieurs abgeschafft?
(1) Artikel 24 des Gesetzes über die sichere Produktion legt klar fest: Die Einheiten, die gefährliche Stoffe herstellen oder lagern, sowie Bergbau- und Metallverarbeitungsbetriebe müssen über zugelassene Sicherheitsingenieure verfügen, die für die Verwaltung der sicherheitstechnischen Aspekte zuständig sind. Andere Produktions- und Betriebsunternehmen werden ermutigt, registrierte Sicherheitstechniker einzustellen, um die Arbeit im Bereich der sicheren Produktion zu überwachen. Dies ist die rechtliche Grundlage für die Einstellung von Sicherheitsfachleuten. (II) Während das Staatsrat am 15. Juli die vierte Gruppe von 62 Zulassungszertifikaten außer Kraft setzte, betonte er, dass es sich bei den aufgehobenen Zertifikaten hauptsächlich um solche handelte, für die es keine rechtliche Grundlage gab, sowie um solche, die zwar im Gesetz vorgesehen waren, aber nach Änderungen des Gesetzes aufgehoben werden konnten. Und es wurde klar gesagt, dass bis Ende dieses Jahres noch eine fünfte Gruppe von Projekten gestrichen werden soll – insbesondere solche, die keinen Zusammenhang mit **Sicherheit, öffentlicher Sicherheit oder dem Schutz des Lebens und des Eigentums der Menschen** haben. Die Arbeit im Bereich der sicheren Produktion ist von großer Bedeutung für die Sicherheit des Lebens und des Eigentums der Menschen. Fachleute für Sicherheit in der Produktion sind die Schlüsselfiguren bei der Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich der sicheren Produktion – sie erfüllen somit die Kriterien für eine zugelassene Berufsqualifikation, wie sie vom Staatsrat vorgeschrieben sind. (III) Das Büro des Staatsrates hat in der „Mitteilung zur Stärkung der Kontrolle und Überwachung bei der Sicherstellung der Arbeitssicherheit“ (Staatsbüro-Verordnung 2015{20}, Artikel 5) betont, dass es notwendig ist, gemäß den Vorschriften Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie zugelassene Sicherheitsexperten einzustellen. Artikel 12 legt fest, dass im Rahmen der Nutzung von Marktmechanismen zur Stärkung der Sicherheitskontrolle ein umfassendes System aus Expertenteams und Servicestrukturen auf den Ebenen der Provinzen, Städte und Landkreise geschaffen werden soll. Zudem sollen Forschungseinrichtungen, Branchenverbände, Fachdienstleistungsorganisationen sowie Büros für zugelassene Sicherheitsexperten dabei unterstützt werden, an der Arbeit zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit mitzuwirken. Dabei sollen sie aktiv Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheitsmanagement und -technik anbieten. Gleichzeitig schlagen das **Ministerium für Bildung** sowie die Allgemeine Verwaltung für Arbeitssicherheit in ihren „Leitlinien zur Stärkung der Ausbildung von Fachkräften im Bereich Chemie-Sicherheit“ vor, die Standards für zertifizierte Sicherheitsexperten sowie zertifizierte Chemieingenieure zu überarbeiten und zu verbessern. Zudem sollen zertifizierte Sicherheitsexperten in großen Chemieparken, Verbände solcher Experten, Forschungseinrichtungen im Bereich Sicherheitstechnik sowie Institutionen für Sicherheitsbewertungen dazu angehalten werden, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen. Fachleute für Arbeitssicherheit gehören zu den **beruflichen Bereichen, deren Entwicklung gefördert wird. (IV) Auf der Website des Zentralen Volkskomitees der Volksrepublik China gibt es einen Bereich zur Abfrage von Qualifikationen für Sicherheitsfachleute. Auf Webseiten dieser Art ist es eher ungewöhnlich, dass man dort Informationen über berufliche Qualifikationen einsehen kann. (5) Das Bildungsministerium sowie die **Allgemeine Verwaltung für Arbeitssicherheit haben in ihren Leitlinien zur Stärkung der Ausbildung von Fachkräften im Bereich Chemieindustrie (Bildungsrichtlinien) ausdrücklich vorgeschlagen, die Standards für zugelassene Sicherheitsexperten sowie zugelassene Ingenieure für die Chemieindustrie zu überarbeiten und zu verbessern. Zudem sollen große Chemieparkanlagen, Büros von zugelassenen Sicherheitsexperten, Verbände dieser Experten sowie Forschungseinrichtungen und Bewertungsorganisationen im Bereich Sicherheit ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und bereitwillig ermöglichen, dass Studenten dort Praktika durchführen können. (Sechs)** Die Zentrale Behörde für Arbeitssicherheit hat kürzlich eine Reihe von Verwaltungsvorschriften bezüglich der Sicherheitsfachleute erlassen. Allein am 8. Juli veröffentlichte die Website der Behörde 15 Informationen zu diesen Sicherheitsfachleuten. Dabei gilt: Durch Verordnung Nr. 77 der Behörde für Arbeitssicherheit werden die Prüfungen sowie die Registrierung von Sicherheitsingenieuren in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Arbeitssicherheit aufgenommen. Zudem fallen die Einheiten, die gefährliche Stoffe herstellen oder lagern, sowie Bergbau- und Metallverarbeitungsbetriebe, die Sicherheitsingenieure einsetzen oder beschäftigen, unter die besonders strenge Überwachung durch die Behörden für Arbeitssicherheit. ——In der Verordnung Nr. 78 der Generalverwaltung für Arbeitssicherheit mit dem Titel „Entscheidung über die Aufhebung und Änderung von neun Vorschriften im Bereich der Nicht-Kohlebergwerke“ wird festgelegt, dass unter den hauptberuflichen Arbeitssicherheitsfachleuten in einem Unternehmen auch zertifizierte Arbeitssicherheitsexperten sein müssen. ——In der Verordnung Nr. 79 der Generalverwaltung für Arbeitssicherheit mit dem Titel „Entscheidung über die Aufhebung und Änderung von sieben Vorschriften in den Bereichen gefährliche Stoffe usw.“ wird zu den bestehenden Bestimmungen der „Richtlinien zur Ausstellung von Zertifikaten für die sichere Herstellung gefährlicher Stoffe“ ein weiterer Absatz hinzugefügt – als dritter Absatz. Danach müssen Unternehmen über Sicherheitsingenieure verfügen, die auf dem Gebiet der Sicherheit bei der Handhabung gefährlicher Stoffe spezialisiert sind, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Die ursprünglichen Vorschriften zur Sicherheitsüberwachung bei Bauvorhaben mit gefährlichen Stoffen wurden geändert. Bei der Prüfung auf Einhaltung des Prinzips „Drei gleichzeitige Bedingungen“ für solche Bauvorhaben ist nun die Vorlage eines Zertifikats eines zugelassenen Sicherheitsexperten erforderlich. ——In der Verordnung Nr. 80 der Generalverwaltung für Arbeitssicherheit mit dem Titel „Entscheidung über die Aufhebung und Änderung von zehn Vorschriften in den Bereichen Arbeitsschutzausrüstung und Sicherheitstraining“ werden Artikel 5 der „Vorschriften zur Verwaltung des Sicherheitstrainings“ geändert. Dabei wird gefordert, dass die Einrichtungen, die Sicherheitstrainings anbieten, schriftlich über die notwendigen Bedingungen für solche Trainings berichten müssen – insbesondere bezüglich der Leiter und Sicherheitsbeauftragten von Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen oder lagern, sowie von Bergbau- und Metallverarbeitungsunternehmen. Ebenso sollen die Einrichtungen über die Lehrkräfte, die Unterrichts- und Übungseinrichtungen usw. berichten – und zwar an die zuständigen Behörden für Arbeitssicherheit sowie an die Behörden, die für das Sicherheitstraining in Bergwerken zuständig sind. Gleichzeitig wird vorgeschrieben, dass die für die Registrierung von gefährlichen Stoffen zuständigen Mitarbeiter sowie die Personen, die für Sicherheitsbewertungen, Beratungen, Tests und Inspektionen verantwortlich sind, sowie zertifizierte Sicherheitsexperten und Mitarbeiter für den Notfallfall in der Arbeitssicherheit, eine entsprechende Sicherheitsschulung nach den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Regelungen erhalten. Es werden Änderungen am Artikel 6 der „Vorläufigen Vorschriften zur Überwachung und Kontrolle der sicheren Produktion in Lebensmittelunternehmen“ vorgenommen. Danach müssen in Lebensmittelunternehmen, in denen mehr als 100 Mitarbeiter tätig sind, eine Abteilung für die Sicherheit in der Produktion eingerichtet werden oder es müssen mindestens drei Vollzeitmitarbeiter für diese Aufgabe besetzt werden. Zudem wird empfohlen, Fachleute für Arbeitssicherheit einzustellen, die sich mit der Sicherheit in der Produktion beschäftigen. Zweitens: Welche Botschaften liefern die oben genannten Fakten? (1) Die Richtlinie, wonach Sicherheitsfachleute vorgeschrieben sind, erweitert den Kreis der Branchen und Bereiche, in denen solche Fachleute benötigt werden, im Vergleich zu früher. Die Anforderungen sind klarer definiert, die Inhalte konkreter – dadurch wird die Umsetzbarkeit erheblich verbessert. (II) Die Ausbildung und Prüfung von Sicherheitsfachleuten, deren Registrierung sowie die Nutzung dieser Fachleute wurden in den Aufgabenbereich der Aufsichtsbehörden für Sicherheit aufgenommen – also in die Überwachung und Kontrolle von Unternehmen und Ausbildungsstätten. Es wird ausdrücklich festgelegt, dass die Einheiten, die gefährliche Stoffe herstellen oder lagern, sowie Bergbau- und Metallverarbeitungsbetriebe, die registrierte Sicherheitsexperten einsetzen oder beschäftigen, zu den Schwerpunkten der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durch die zuständigen Behörden für Arbeitssicherheit auf allen Ebenen gehören. (III) Drittens: Die Anstellung oder Einsetzung von zertifizierten Sicherheitsexperten ist eine notwendige Voraussetzung für die Ausstellung von Genehmigungen für den sicheren Betrieb in Einrichtungen zur Herstellung und Lagerung gefährlicher Stoffe sowie in Bergwerken und Metallverarbeitungsbetrieben. Zudem ist dies eine Voraussetzung für die Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
(IV) Es wird ermutigt und gefördert, dass Beratungsfirmen für Sicherheitsexperten sowie Verbände dieser Experten sowie Forschungseinrichtungen im Bereich der Sicherheitstechnik entstehen. Dadurch können diese Institutionen ihre soziale Verantwortung erfüllen. Das ist nicht nur notwendig, sondern auch die Richtung für die weitere Entwicklung. Die Anforderungen an die Sozialdienste im Hinblick auf einen sicheren Arbeitsablauf sind bereits klar definiert. Es ist zu erkennen, dass die Bedeutung der Arbeit von zertifizierten Sicherheitstechnikern nicht abnimmt, sondern weiterhin zunimmt. III. Der aktuelle Stand und die Besonderheiten der in der Provinz Sichuan registrierten Sicherheitstechniker (A) Zu geringe Anzahl. Im ganzen Bundesland gibt es etwas mehr als 10.000 Fachleute für Arbeitssicherheit. Laut den Statistiken zum nationalen Wirtschaftswachstum im ersten Quartal des Jahres 2015 gab es in der Provinz Sichuan insgesamt 682.717 Unternehmen, darunter 174.890 Herstellungsunternehmen. Wenn man den Anforderungen der Behörde für Arbeitssicherheit hinsichtlich Branchen und Anzahl der erforderlichen Fachkräfte folgt, besteht insgesamt weiterhin ein erheblicher Mangel an Fachleuten für Arbeitssicherheit. (II) Die Verteilung der Mitarbeiter ist äußerst ungleichmäßig. Meinen Recherchen zufolge haben einige große Unternehmen jeweils über 120 Sicherheitsfachleute, von denen die meisten nicht in Positionen der Sicherheitsverwaltung tätig sind. Fachleute für Arbeitssicherheit sind in großen Unternehmen und Branchenbereichen deutlich zahlreich vertreten, haben jedoch relativ wenig Spielraum, um ihre Rolle auszuspielen. Im Gegensatz dazu verfügen über 95 % der Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, nicht über Fachleute für Arbeitssicherheit. Bei der Standardisierungsprüfung einiger Chemieunternehmen stellten wir fest, dass die meisten Unternehmen bei der Erneuerung ihrer Sicherheitszulassungen keinen Sachverständigen für Arbeitssicherheit einsetzten. Es gibt eine kleine Anzahl von Personen, die zwar eingestellt wurden, aber keine Arbeitsbeziehung zum Unternehmen haben; in Wirklichkeit handelt es sich dabei um illegale Praktiken wie das Führen von Zertifikaten unter falschen Voraussetzungen oder das Ausleihen von Zertifikaten. (III) Die Voraussetzungen dafür, dass Sicherheitsexperten der Gesellschaft Dienstleistungen anbieten können, sind noch nicht gegeben. Die politischen Vorschriften, die vorsehen, dass Sicherheitsfachleute aus Unternehmen mit hohem Anteil an solchen Fachleuten Dienstleistungen für über 95 % der kleinen und mittleren Unternehmen anbieten sollen, sind nicht ausreichend. Die Abhängigkeit der Fachkräfte von bestimmten Abteilungen bedeutet, dass diese nur in den bei der zuständigen Behörde registrierten Einrichtungen tätig sein können. Dadurch wird die Funktion dieser Fachkräfte im Dienste der Gesellschaft eingeschränkt. (IV) Bisher gibt es keine spezielle Organisation, die für die Kontaktaufnahme, Überwachung, Verwaltung und Bewertung sowie für die Betreuung der Sicherheitsfachleute zuständig ist. Das ist ein entscheidendes Problem, das die Entwicklung der Sicherheitsfachleute behindert. Es fehlt eine Plattform, auf der Sicherheitsfachleute Dienstleistungen anbieten sowie miteinander kommunizieren können. Zudem fließen die Informationen über die Nachfrage nach Sicherheitsfachleuten nicht reibungslos. IV. Zukünftige Entwicklungsrichtungen bei der Arbeit von Sicherheitsfachleuten
In der Praxis der sicheren Produktion in Unternehmen wird festgestellt, dass es viele Aufgaben gibt, die von einem Unternehmen allein nicht effektiv erledigt werden können. Es gibt viele Dinge, die für den gemeinsamen Bedarf der Gesellschaft erledigt werden müssen, für die es jedoch kein zuständiges Amt gibt. Es gibt viele Dinge, die die Aufsichtsbehörden gerne erledigen würden und für die sie auch halten, dass sie erledigt werden sollten – doch aus Gründen wie zu geringe Bedeutung der Aufgabe oder mangelnder Zeit werden sie nicht umgesetzt. Dadurch entstehen viele Vakuumzonen, wodurch es schwierig wird, die Grundlagen einer sicheren Produktion zu stärken – insbesondere sind die Vorschriften zur Verbesserung der inhärenten Sicherheit in den Unternehmen nur schwer umzusetzen. (1) Eine Plattform für Sicherheitsfachleute wird entstehen. Für technische Dienstleistungsunternehmen wie Prüfstellen für Arbeitssicherheit und Verbände von Fachleuten für Arbeitssicherheit gilt: Die Unternehmen haben Bedarf, die Fachleute für Arbeitssicherheit haben Bedarf – am wichtigsten ist jedoch, dass **es einen Bedarf gibt, der Markt Bedarf hat**. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen mehrere solcher Plattformen errichtet werden. (II) Es werden Fachstandards für Sicherheitsfachleute auf dieser Ebene festgelegt. In Zukunft werden der Tätigkeitsbereich und die Aufgaben der Sicherheitsfachleute noch genauer definiert und spezialisierter gestaltet sein, wodurch die fachliche Aufteilung klarer wird. Die beruflichen Fähigkeiten werden stärker geschätzt. (III) Die Bewertung der Arbeit der Sicherheitsfachleute, die Belohnungen und Strafen sowie die Weiterbildung und Verwaltung werden klarer definiert. Mit der verstärkten Kontrolle durch die Behörden für Arbeitssicherheit werden einige der bisherigen Probleme im Zusammenhang mit den Fachleuten für Arbeitssicherheit möglicherweise gelöst werden. (IV) Ein gerechter Austausch von Sicherheitsfachleuten wird möglich sein, und es werden klare Regeln geben. Gleichzeitig werden Möglichkeiten zur Ausstellung von Falschbescheinigungen oder zum Leihen von Zertifikaten beseitigt. Unregelmäßige Ausübung führt zu Strafen und sogar zur Entzug der Zulassung. (5) Von den Fachleuten für Arbeitssicherheit wird erwartet, dass sie sich stärker mit neuen Technologien, neuen Kenntnissen und neuen Methoden auseinandersetzen. Persönliche Berufsethik sowie die Fähigkeit und das Niveau zur Problemlösung werden die einzigen Maßstäbe sein, nach denen man in der Gesellschaft akzeptiert und anerkannt wird. Die individuellen Fähigkeiten werden mit Einkommen und anderen Leistungen in Verbindung gebracht