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Hallo zusammen, ich arbeite in einer Chemiefabrik. In unserem Betrieb gibt es eine Anlage zur Aufbereitung von Abwasser – dabei werden ölhaltiges Abwasser behandelt. Nach der ersten Aufbereitung wird das Abwasser in die Leitungen für Haushaltsabwasser geleitet, von dort aus weiter in die städtischen Abwasseraufbereitungsanlagen. Ich hätte ein paar Fragen: Erstens, benötigen die Mitarbeiter, die für die Aufbereitung des Abwassers zuständig sind, sowie die Labormitarbeiter eine Qualifikationsbescheinigung? Im Internet habe ich gelesen, dass manche sagen, es sei notwendig, eine Bescheinigung als Abwasserbehandler oder Laborant zu haben, während andere behaupten, das sei nicht nötig. Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob tatsächlich eine solche Qualifikationsbescheinigung erforderlich ist. Zweitens, bei den Prüfböhrungen zur Überprüfung der Wasserqualität – ist es notwendig, dort Überwachungsausrüstung einzubauen? Ich habe nachgesehen und erfahren, dass das in einigen Fällen erforderlich ist, in anderen jedoch nicht.
Ein Arbeitsausweis ist nicht erforderlich; es ist besser, wenn man einen hat, aber man kann auch ohne auskommen. Bei Online-Geräten muss geprüft werden, ob in den Umweltbewertungsberichten sowie in den zugehörigen Genehmigungen Anforderungen gestellt werden. Wenn ja, müssen diese erfüllt werden; falls keine Anforderungen bestehen, ist es nicht notwendig, dies zu tun. Es ist am besten, noch die Meinung der Umweltbehörde einzuholen – schließlich ist der lokale Beamte oft besser informiert.
Ein Arbeitszertifikat ist nicht erforderlich – natürlich ist es besser, wenn man eines hat. Laboranten müssen jedoch über ein Zertifikat verfügen. Wenn euer Abwasser in den Park geleitet wird, sollte dort doch Ausrüstung zur Online-Überwachung vorhanden sein. Ihr könnt jeweils eine solche Anlage installieren; dann sind beide Seiten zufrieden.