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Beim Einsatz von sw6-2011 wurde festgestellt, dass bei Eingabe einer Nennstärke von 2,0 das berechnete Ergebnis als nicht zulässig eingestuft wurde. Es wurde mitgeteilt, dass die minimale Nennstärke 3 betragen muss (das gewählte Material ist 304). GB150 legt nicht die minimale Dicke des Gehäuses fest, die nach der Fertigung ohne Korrosionsreserve auskommt: a) Bei Behältern aus Kohlenstahl oder niedriglegierten Stählen beträgt sie mindestens 3 mm ; b) Für Behälter aus hochlegiertem Stahl: mindestens 2 mm. Kann für das Material S30408 ein Wert von mindestens 2,0 eingegeben werden? Nach den Tests: Bei einer eingestellten Nennstärke von 2 bis 2,5 wird die Anforderung nicht erfüllt – es handelt sich um mangelhafte Produkte.
Diese minimale Dicke unterscheidet sich etwas von den Anforderungen von GB/T150. Diese Mindeststärke ist die Anforderung an die minimale Steifigkeit im Herstellungsprozess und hängt vom Durchmesser des Behälters ab – sie beträgt in der Regel ein Bruchteil des Innendurchmessers des Behälters. Die entsprechenden Vorgaben sind in den Standards des Ministeriums für Chemie festgelegt; Sie können sich diese gerne ansehen.
Die Nennstärke unterscheidet sich von der minimalen Stärke des Gehäuses nach der Fertigung – ohne Berücksichtigung eines Korrosionspuffers – wobei die erstgenannte eine negative Abweichung beinhaltet...
Können Sie die konkreten Standards nennen? Danke