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Dieser Beitrag wurde zuletzt am 29.09.2016 um 09:47 von einem Unternehmen aus Taizhou bearbeitet. Die Parameter des Behälters sind wie folgt: Konstruktionsdruck 0,6 MPa, Betriebsdruck 0,5 MPa; Konstruktionstemperatur 100 Grad, Betriebstemperatur 80 Grad. Der Behälter hat ein Volumen von 10.000 Litern. Das Medium, das im Behälter verwendet wird, ist Brom. Das Material des Behälters ist Q345R. Welche Behandlungen sind notwendig? Ich würde gerne wissen, zu welcher Kategorie dieses Behälterprodukt gehört. Außerdem: Welche Eigenschaften hat Brom?
Konstruktionsdruck 0,6 MPa × Volumen 10 m³, gemäß der neuen Behälterverordnung TSG21-2016 gilt es als Kategorie 2, wenn giftige Stoffe aufgenommen werden; Wenn andere Medien in ihnen aufbewahrt werden, gilt das als eine Art Behälter
Klasse 2: Chinesischer Name: Brom; Englischer Name: Bromine. Andere Namen: Brom, Flüssigbrom. Molekülformel: Br2. Molekulargewicht: 159,8. CAS-Nummer: 7726-95-6. Relativer Dichte: 3,119 (20 °C). Schmelzpunkt: -7,2 °C. Siedepunkt: 58,78 °C. Eigenschaften: Brom ist eine rotbraune, dampfende Flüssigkeit. Bei niedrigen Temperaturen (–20 °C) handelt es sich um dunkelrote, nadelförmige Kristalle von Brom (Br), die einen metallischen Glanz aufweisen. Bei Raumtemperatur verdampft es sehr schnell. Sein Dampf hat einen starken, erstickenden Geruch und ist rotbraun gefärbt.
Könnten Sie mir bitte erklären, wie die Klassifizierung vorgenommen wird und worauf die Beurteilung beruht?
Der Schlüssel ist, welche Kategorie des Mediums...
Empfehlung: TSG21-2016 für umfassende Anforderungen. Schnellweg: Laden Sie eine kleine Software herunter unter http://bbs.hcbbs.com/thread-1622941-1-1.html
Dieser Beitrag wurde zuletzt von allforum am 29.09.2016 um 10:53 bearbeitet. Eine Einstufung in Klasse II erscheint sinnvoll – entscheidend ist dabei die Klassifizierung des Mediums: Ob es extrem oder hochgefährlich ist, ob es explosiv sein könnte, ob es sich um Flüssiggas handelt.
Richtig, es kommt darauf an, ob das Medium zur ersten oder zur zweiten Gruppe gehört. Nach den Größenklassen A1.1: (1) Die erste Gruppe umfasst chemische Stoffe mit einer extrem hohen oder hochgradigen Toxizität, sowie explosionsgefährliche Stoffe und flüssige Gase ; (2) Die zweite Gruppe von Medien – also die Medien, die nicht zur ersten Gruppe gehören. A1.2.3 Bestimmung des Grades der Toxizität sowie des Explosionsrisikos von Medien: Dies erfolgt gemäß der Norm HG 20660–2000 „Klassifizierung des Grades der Toxizität und des Explosionsrisikos chemischer Medien in Druckbehältern“. Für HG 20660 sind keine Vorgaben festgelegt. Die Entwickler der Druckbehälter bestimmen die Gruppe des Mediums entsprechend den Prinzipien der Norm GBZ 230–2010 „Einstufung des Grades der Gefährdung durch beruflich bedingte Exposition gegenüber Giftstoffen“. Brom hat eine starke reizende und korrosive Wirkung auf Haut und Schleimhäute. Gesundheitliche Gefahren · Berufliche Expositionsgrenze: PC-TWA 0,6 mg/m³ ; PC-STEL2mg/m3 · LDLH: 3 ppm · Akute Toxizität: Orale LD50 bei Ratten 1700 mg/kg ; Bei Ratten kann LC50 2700 mg/m³ über die Atemwege, den Verdauungstrakt und die Haut aufgenommen werden. Es handelt sich um eine Substanz mit starken reizenden und korrosiven Eigenschaften. Der Dampf reizt die Schleimhäute und kann zu Tränenfluss, Husten, Schwindel, Kopfschmerzen sowie Nasenbluten führen. Bei hohen Konzentrationen können außerdem Bronchitis, Lungenentzündung, Lungenödem und Erstickungsanfälle entstehen. Bei oraler Aufnahme kann es zu Verbrennungen des Verdauungstrakts kommen. Die Flüssigkeit kann außerdem zu Verbrennungen der Augen und der Haut führen.
Copyright-Informationen: Dieser Text stammt von der Website für Berufsgesundheit: http://www.zywsw.com/. In der Norm HG 20660-2000 wird keine Toxizität von Brom erwähnt. Aufgrund der oben genannten Informationen kann jedoch angenommen werden, dass Brom toxisch ist – allerdings nicht tödlich. Es handelt sich dabei um eine Substanz mit mittlerer Toxizität. Daher gehört sie zur zweiten Gruppe von Stoffen gemäß den Vorschriften. Die Normvorschriften verlangen, dass die Entwurfsstelle für Druckbehälter die Stoffgruppe festlegt. Zudem fordern die Entwurfsbedingungen in Punkt 3.1.3, dass der Auftraggeber die Zusammensetzung und Eigenschaften des Stoffs angibt – dazu gehört auch das Toxizitätsniveau des Stoffs (Klassen I bis IV oder nicht toxisch). Der Beitragstäter kann von dem Auftraggeber für die Gestaltung die Toxizitätsstufe von Brom verlangen.
Brom ist giftig und weist eine mittlere Toxizität auf. Deshalb gehört er zur Klasse I von Behältern. Bei den jeweiligen Drücken und Temperaturen reicht die Dicke der Platte nicht aus, um die Anforderungen an das Wärmebehandeln zu erfüllen – daher ist eine Wärmebehandlung nicht notwendig