Achtung! Die Ignorierung dieser Brandschutzvorschriften kann zu einer administrativen Haftstrafe führen!
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I. Genehmigungen von administrativer Art (1 Punkt)(a) Brandversicherungsprüfung vor der Inbetriebnahme oder Eröffnung von Orten mit öffentlichem Zugang
Gemäß Artikel 15 des Brandschutzgesetzes der Volksrepublik China müssen die Bauherren oder Betreiber solcher Orte vor der Inbetriebnahme oder Eröffnung eine Brandversicherungsprüfung bei den zuständigen Brandschutzbehörden der örtlichen Volksregierung auf Kreisebene beantragen. Die Feuerwehrbehörden der öffentlichen Sicherheitsbehörden müssen innerhalb von zehn Werktagen ab dem Zeitpunkt der Eingangnahme des Antrags eine Überprüfung der Brandsicherheit an diesem Ort durchführen, und zwar gemäß den technischen Standards und Vorschriften für die Brandbekämpfung. Ohne Brandschutzprüfung oder bei Nichterfüllung der Brandschutzanforderungen nach der Prüfung darf es nicht in Betrieb genommen oder für Geschäftszwecke genutzt werden. Bestimmungen zur Überwachung der Brandbekämpfung (Verordnung des Innenministeriums Nr. 120), Artikel 8: Vor der Inbetriebnahme oder dem Beginn des Betriebs von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, müssen die Bauherren oder Betreiber bei der für den Ort zuständigen Feuerwehrbehörde des Volkskommissariats auf Kreisebene oder höher einen Antrag auf Prüfung der Brandsicherheit stellen und die folgenden Unterlagen einreichen: (1) Antragsformular für die Prüfung der Brandsicherheit ; (II) Eine Kopie der Geschäftslizenz oder eine Bescheinigung der Industrie- und Handelsbehörde über die vorherige Genehmigung des Unternehmensnamens ; (III) Kopien der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen bezüglich der Feuerprüfung des Bauwerks oder der Registrierung der Abschlussprüfung nach den geltenden Gesetzen ; (IV) Brandschutzvorschriften, Pläne für die Löschung von Bränden und Notfallevakuierungen, Grundriss des Gebäudes ; (5) Aufzeichnungen über die vor der Einstellung durchgeführten Schulungen zum Thema Brandschutz sowie Kopien der beruflichen Zertifikate, die die Mitarbeiter des automatisierten Brandschutzsystems für ihre Tätigkeit benötigen ; (6) Andere Unterlagen, die durch Gesetze oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben sind. Wer gemäß den Vorschriften zur Überwachung des Brandschutzes bei Bauvorhaben keine Genehmigung für die Abnahme nach Fertigstellung benötigt und dennoch eine Prüfung des Brandschutzes für einen Ort mit öffentlichem Zugang beantragt, muss außerdem die Pläne zur Ausstattung des Inneren des Gebäudes aus Sicht des Brandschutzes sowie Nachweise über die Konformität der Brandmeldegeräte mit den geltenden technischen Standards vorlegen. Ebenso müssen Zertifikate über die Qualität der Materialien sowie Herstellungszertifikate vorgelegt werden. „Acht Maßnahmen der öffentlichen Sicherheits- und Feuerwehrbehörden zur Vertiefung der Reformen im Dienste der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung“: Bei Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten können und die die Voraussetzungen für eine Anmeldung erfüllen, wird, sofern Bauherr und Betreiber identisch sind, auf Antrag des Unternehmens die Feuerprüfung des Bauwerks sowie die Überprüfung der Brandsicherheit vor Inbetriebnahme des Ortes zusammengefasst durchgeführt. Anschließend werden jeweils separate Genehmigungsbescheide ausgestellt. II. Strafen im Bereich der Verwaltung (31 Punkte)
(1) Bei Bauprojekten, bei denen gemäß dem Gesetz eine Prüfung des Brandschutzdesigns durch die Feuerwehrbehörden der Polizei erforderlich ist, wird ohne diese gesetzliche Prüfung oder bei einer fehlgeschlagenen Prüfung dennoch mit den Bauarbeiten begonnen ; Wenn die Brandschutzplanung von den zuständigen Brandschutzbehörden der Polizei aufgrund gesetzlicher Vorgaben als unzureichend befunden wird, darf mit den Bauarbeiten nicht aufgehört werden ; Bauvorhaben, bei denen gemäß dem Gesetz eine Brandprüfung erforderlich ist, die ohne solche Prüfung oder bei der die Prüfung nicht bestanden wurde, werden dennoch in Betrieb genommen ; Wenn nach Inbetriebnahme eines Bauwerks die zuständigen Feuerwehrbehörden bei Kontrollen feststellen, dass das Bauwerk den Vorschriften nicht entspricht, wird die Nutzung des Bauwerks dennoch nicht eingestellt ; Öffentliche Versammlungsorte, die ohne Brandschutzprüfung oder bei der Prüfung nicht den Brandschutzanforderungen entsprechen, werden eigenmächtig in Betrieb genommen oder genutzt ; Strafe für das Nicht-Einreichen der Brandschutzpläne gemäß dem Gesetz bei den zuständigen Feuerwehrbehörden, oder für das Nicht-Einreichen dieser Pläne nach Fertigstellung des Gebäudes ebenfalls gemäß dem Gesetz. Artikel 58 des „Gesetzes der Volksrepublik China über die Brandbekämpfung“ (in der Fassung von 2008): Wer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt und eines der folgenden Verhalten zeigt, dem wird befohlen, mit den Bauarbeiten aufzuhören, die Nutzung einzustellen oder den Betrieb einzustellen. Zudem wird eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 30.000 Yuan und maximal 300.000 Yuan verhängt: (1) Bei Bauprojekten, bei denen gemäß dem Gesetz eine Prüfung des Brandschutzdesigns durch die zuständigen Behörden erforderlich ist, werden die Arbeiten ohne diese Prüfung oder bei fehlgeschlagener Prüfung fortgesetzt ; (II) Wenn die Brandschutzplanung bei den von den öffentlichen Sicherheitsbehörden durchgeführten Kontrollen als ungenügend befunden wird, wird mit den Bauarbeiten dennoch weitergemacht ; (III) Bauvorhaben, bei denen eine Brandprüfung gemäß dem Gesetz erforderlich ist, die ohne solche Prüfung oder bei der die Prüfung nicht bestanden wurde, dennoch in Betrieb genommen werden ; (IV) Wenn nach Inbetriebnahme des Bauwerks eine Überprüfung durch die Feuerwehrbehörden der Polizei gemäß dem Gesetz als nicht zulässig erweist wird, wird die Nutzung dennoch nicht eingestellt ; (5) Öffentliche Bereiche, die ohne Durchführung einer Brandgefahrprüfung oder bei der Prüfung nicht den Anforderungen an die Brandgefahrprävention entsprechen, werden dennoch in Betrieb genommen oder für kommerzielle Zwecke genutzt. Wenn der Bauherr die Brandschutzpläne nicht gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes bei der zuständigen Feuerwehrbehörde einreicht, oder wenn er dies nach Fertigstellung des Gebäudes ebenfalls nicht tut, wird ihm eine Frist zur Korrektur gesetzt und eine Geldstrafe von bis zu fünftausend Yuan verhängt.