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Dieser Beitrag wurde zuletzt von wamj6566 am 29.06.2016 um 10:32 geändert. Mehrfachauswahlfragen: Das Staatsrat sowie die Volksregierungen der Provinzen, Autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte können Gebiete, in denen die vorgeschriebenen Standards für die Luftqualität noch nicht erreicht werden, sowie die vom Staatsrat festgelegten Gebiete als Gebiete mit strengen Kontrollen bezüglich der Gesamtmenge an Schadstoffemissionen ausweisen. A. Gebiet zur Kontrolle der Kohlendioxidverschmutzung B. Gebiet zur Kontrolle des Saurengusses C. Gebiet zur Kontrolle der Kohlenmonoxidverschmutzung D. Gebiet zur Kontrolle der Schwefeldioxidverschmutzung. B, D
Das Staatsrat sowie die Volksregierungen der Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte können in den Gebieten, in denen die vorgeschriebenen Standards für die Luftqualität noch nicht erreicht sind, sowie in den von dem Staatsrat ausgewiesenen Gebieten (B. Gebiete zur Kontrolle von Saurem Regen, D. Gebiete zur Kontrolle der Schwefeldioxidbelastung), Gebiete festlegen, in denen eine Kontrolle der Gesamtmenge an Schadstoffemissionen in die Atmosphäre erforderlich ist.
Das Staatsrat sowie die Volksregierungen der Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte können Gebiete, in denen die vorgeschriebenen Standards für die Luftqualität noch nicht erreicht werden, sowie die von dem Staatsrat festgelegten Gebiete als Gebiete mit strengen Kontrollen bezüglich der Gesamtmenge an Schadstoffemissionen einstufen. B. Gebiete zur Kontrolle von Saurem Regen D. Gebiete zur Kontrolle der Schwefeldioxidverschmutzung.