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Definition der getrennten Lagerung: Eine Lagermethode, bei der in einem einheitlichen Gebäude oder im selben Bereich mit Trennwänden oder Wänden Bereiche geschaffen werden, um diese von verbotenen Materialien zu trennen. Und in Tabelle 1, Spalte 6.2, lautet die Vorschrift bezüglich des Abstands zwischen Stoffen, deren gemeinsamer Lagern verboten ist: „Nicht im selben Lager lagern.“ Ich bin verwirrt: Wenn die Stoffe nicht zusammen gelagert werden dürfen, warum wird dann in der Definition der „getrennten Lagerung“ beschrieben, dass die verbotenen Stoffe innerhalb desselben Gebäudes oder Bereichs voneinander getrennt aufbewahrt werden sollen? Bitte erklärt das jemand
Außerdem möchte ich noch fragen, ob alle über 2000 Gefahrstoffe der Version 2015 unbedingt in einem Gefahrstofflager aufbewahrt werden müssen? Wenn nicht, dann welche sollten in einem Lager für Gefahrstoffe untergebracht werden? In Fabriken gibt es oft viele Rohstoffe sowie Lager für Fertigprodukte. In diesen Lagern können gefährliche und ungefährliche Stoffe zusammen aufbewahrt werden – ist diese Art der Lagerung rechtlich zulässig? Wenn es den Vorschriften entspricht, gilt dann dieser Lagerplatz als Lager für Gefahrstoffe? Ist es nicht auch ausreichend, dies nur bei der öffentlichen Sicherheitsbehörde zu melden?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von jake_kang am 19.09.2022 um 22:08 bearbeitet. Ich habe mich damit befasst – meine Einschätzung ist folgende: 1. Es handelt sich dabei um Anforderungen an häufig vorkommende gefährliche Chemikalien; die konkreten Vorschriften sind in dem Anhang aufgeführt. 2. In der neuen Fassung des Entwurfs für Kommentare gibt es diese Tabelle 1 nicht mehr. 3. Was hier als verboten gilt, muss man in der Tabelle nachschauen – viele Stoffe sind dort gar nicht als verboten aufgeführt.