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GB50160-2008 4.2.8 Die Schaumstationen in den Tankbereichen sollten in einem nicht-explosionsgefährdeten Bereich außerhalb der Brandwände der Tankanlagen angeordnet werden. Der Abstand zu den Tanks mit brennbaren Flüssigkeiten sollte mindestens 20 m betragen; GB50151-2010, Artikel 8.1.1, Absatz 3: Der Abstand zwischen der Schaumfeuerlöschpumpe und den zu schützenden Tanks oder Anlagen für Flüssigkeiten der Klassen A, B oder C sollte mindestens 30 m betragen. Wie wird die Entfernung zwischen der Schaumstation und den nicht zu schützenden Objekten festgelegt? Auf welche Vorschriften bzw. Regeln stützt sich das? Kann man gemäß GB50160-2008 die Anlage als eine Art zweitwichtigste Einrichtung des gesamten Werks betrachten? Vielen Dank!
Ich hatte kürzlich das gleiche Problem. Darf ich fragen, wie die Entfernung zwischen der Schaumstation und den nicht zu schützenden Objekten festgelegt wird? Danke
Eine Schaum-Feuerpumpe und eine Schaumstation sind nicht dasselbe; Die Schaum-Feuerpumpstationen sollten der Feuerwasserpumpeinrichtung (Station) gleichwertig sein und als zweite Kategorie von betriebsweiten wichtigen Anlagen eingestuft werden. GB50151-2010 8.1.6 Es ist strengstens verboten, separate Schaumstationen innerhalb von Brandwällen, Dämmungen oder im Schutzbereich von Schaum-Wassersprühsystemen zu errichten. Der Abstand zwischen der separaten Schaumstation, die außerhalb des Feuerschutzwalls angeordnet ist, und der Wand des Speicherbehälters sollte mehr als 20 m betragen. Zudem sollte die Station über eine Fernsteuerfunktion verfügen.