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Kann der im Planungsstadium der chemischen Industriebauwerke beigefügte Gesamtplan in der Vor-Entwurfsphase geändert werden?
Die Gesamtanordnung der Anlage wird im Grunde nicht geändert, aber die Rohrleitungen müssen sicherlich angepasst werden
Schauen wir mal, ob es um rote Linien geht, ob Investitionsänderungen die technisch-wirtschaftlichen Indikatoren beeinflussen – das ist meine persönliche Ansicht
Es kommt hauptsächlich auf die rote Linie an – innerhalb dieser Linie kann man Änderungen vornehmen. Die erste Planung ist noch nicht so detailliert. Doch nachdem die Vorschriften eingereicht wurden, wird es nicht mehr so einfach sein, die Gesamtansicht zu ändern.
Der Gesamtplan der FSR ist im Grunde genommen lediglich ein Plan zur Anordnung der Anlagen. Im weiteren Entwicklungsprozess können viele mögliche technische Anforderungen dazu führen, dass der Gesamtplan geändert werden muss. Ein einfaches Beispiel sind die Anforderungen bezüglich explosionsgeschützter Bereiche sowie hygienische und epidemiologische Vorgaben – außerdem gibt es noch die Anforderungen bezüglich der Hochwasserschutzmaßnahmen (diese müssen jedoch nicht unbedingt geändert werden). Es kann auch zu einer Erhöhung der Anlagen kommen. Im Allgemeinen ändert sich der Gesamtplan nach dem FEED nicht mehr.
Die Gesamtansicht in der Machbarkeitsstudie ist lediglich eine Planungsgrundlage; meist werden dazu Pläne ähnlicher Bauvorhaben herangezogen. Bei der ersten Planung werden an den Konzepten für den Bau und die Verarbeitung einige Änderungen vorgenommen, was sicherlich zu Anpassungen im Gesamtplan führt.