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Es handelt sich hier um ein chemisches (nicht petrochemisches) Projekt, das als explosionsgefährdet gilt und daher den Vorschriften für die Petrochemie unterliegt. Ich möchte Sie fragen: In Tabelle 4.2.12 der Vorschriften für die Petrochemieindustrie sind die Brandschutzzonen zwischen Anlagen der Klasse A festgelegt. Somit beträgt die Entfernung zwischen zwei Anlagen der Klasse A 25 bis 30 Meter – und zwar entsprechend den Vorgaben für Anlagen der Klasse A. Es gelten weiterhin die Abstände zwischen Gebäuden von 12 m, wie sie in den Bauvorschriften gefordert werden – unabhängig davon, ob dies in den Vorschriften für die Petrochemieindustrie vorgeschrieben ist oder nicht. Das heißt, ob Gebäude der Klasse A als Prozessanlagen (Einheiten) der Klasse A gelten.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von asmedia am 29.12.2016 um 23:05 bearbeitet. Laut der Behörde für Arbeitssicherheit muss man sich strikt an die Vorschriften halten – wenn bereits festgelegt ist, dass man sich nach den Vorschriften der Petrochemiebranche richten soll, gibt es doch nichts mehr zu besprechen.
Ein Experte vor Ort sagte mir, dass Gebäude der Klasse A als solche Gebäude gelten und daher nicht als Anlagen der Klasse A betrachtet werden können. Somit fallen sie nicht unter die Vorgaben in Tabelle 4.2.12. Ich verstehe das nicht – deshalb bitte ich Sie um Klarstellung
Bei Konflikten wird nach den strengeren Vorgaben vorgegangen. Derzeit werden beide Vorschriften angewandt: Gebäude unterliegen in der Regel den Bauvorschriften, während die technischen Anlagen in den Gebäuden den Vorschriften für die Petrochemieindustrie unterliegen. Deshalb sollte man erst vergleichen und sich anschließend an einen Experten wenden, um dessen Rat einzuholen. Verwickle dich nicht selbst darin.
30 Meter, sonst wird die Abnahme später sehr schwierig
Zustimmung, gemäß 30 Metern; Gelernt.* :):):):)
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass in Ihrer Gesamtzeichnung angegeben ist, ob es sich um baurechtliche Vorgaben handelt? Ölindustrie-Vorschriften? Oder feine Regel? Nach den Vorschriften der Petrochemieindustrie beträgt die maximale Höhe 30 Meter.
Ist das gelöst? Gibt es dazu eine klare Aussage?
Nach den Vorschriften für die Petrochemieindustrie müssen die Anlagen – egal ob im Freien oder in Gebäuden – zumindest nach den genauen Vorgaben betrieben werden