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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Gemäß der Verordnung über die Sicherheit bei Baumaßnahmen müssen bei den folgenden Arbeiten mit erhöhtem Risiko und einer bestimmten Größenordnung die Ausführenden Unternehmen Experten beauftragen, um die speziellen Baupläne zu prüfen und zu bewerten: A. Hebe- und Transportsarbeiten B. Gerüstbauarbeiten C. Arbeiten mit großen Formwerken D. Abbruch- und Sprengarbeiten 【Haichuan Thanksgiving】– Produktionsbereich 【Produktions- und Managementbereich】Sucht aktiv Moderator:innen sowie Personen für technische Diskussionen
A. Hebe- und Transportarbeiten B. Gerüstarbeiten C. Arbeiten mit großen Formen D. Abbruch- und Sprengarbeiten
Gemäß den Vorschriften zur Sicherheit bei Baumaßnahmen müssen bei den folgenden Arbeiten mit erhöhtem Risiko, die eine bestimmte Größe erreichen, die Ausführenden Unternehmen Experten beauftragen, um die jeweiligen Baupläne zu prüfen und zu bewerten: (C) A. Hebe- und Transportarbeiten B. Gerüstbauarbeiten C. Arbeiten mit großen Formwerken D. Abbruch- und Sprengarbeiten
Gemäß den Vorschriften zur Sicherheit bei Baumaßnahmen müssen bei den folgenden Arbeiten mit erhöhtem Risiko, die eine bestimmte Größe erreichen, die Ausführenden Unternehmen Experten beauftragen, um die jeweiligen Baupläne zu prüfen und zu bewerten: (C) A. Hebe- und Transportarbeiten B. Gerüstbauarbeiten C. Arbeiten mit großen Formwerken D. Abbruch- und Sprengarbeiten
Gemäß den Vorschriften zur Sicherheit bei Baumaßnahmen müssen bei den folgenden Arbeiten mit erhöhtem Risiko, die eine bestimmte Größe erreichen, die Ausführenden Unternehmen Experten beauftragen, um die jeweiligen Baupläne zu prüfen und zu bewerten: (C) A. Hebe- und Transportarbeiten B. Gerüstbauarbeiten C. Arbeiten mit großen Formwerken D. Abbruch- und Sprengarbeiten
Gemäß den Vorschriften zur Sicherheit bei Baumaßnahmen müssen bei den folgenden Arbeiten mit erhöhtem Risiko, die eine bestimmte Größe erreichen, die Ausführenden Unternehmen Experten beauftragen, um die jeweiligen Baupläne zu prüfen und zu bewerten: (C) A. Hebe- und Transportarbeiten B. Gerüstbauarbeiten C. Arbeiten mit großen Formwerken D. Abbruch- und Sprengarbeiten
Gemäß den Vorschriften zur Sicherheit bei Baumaßnahmen müssen bei den folgenden Arbeiten mit erhöhtem Risiko, die eine bestimmte Größe erreichen, die Ausführenden Unternehmen Experten beauftragen, um die jeweiligen Baupläne zu prüfen und zu bewerten: (C) A. Hebe- und Transportarbeiten B. Gerüstbauarbeiten C. Arbeiten mit großen Formwerken D. Abbruch- und Sprengarbeiten
C, Großbauprojekte mit großen Formwerken: Artikel 26 der Verordnung über die Sicherheit bei Baumaßnahmen besagt, dass der Bauunternehmer im Rahmen der Bauplanung Sicherheitsmaßnahmen sowie Pläne für den vorübergehenden Stromverbrauch am Bauplatz erstellen muss. Für diejenigen Bauteile, die eine bestimmte Größe haben und daher ein hohes Risiko darstellen, müssen spezielle Baupläne erstellt werden. Dabei müssen auch die Ergebnisse der Sicherheitsprüfungen mitgeliefert werden. Die Pläne müssen vom technischen Leiter des Bauunternehmens sowie vom leitenden Ingenieur genehmigt werden, bevor sie umgesetzt werden können. Die Umsetzung soll zudem von spezialisierten Mitarbeitern für Arbeitssicherheit überwacht werden: (1) Stützmauern für Gruben und Maßnahmen zur Entwässerung; (2) Erdarbeiten ; (3) Formenbau ; (4) Hebe- und Transportarbeiten ; (5) Gerüstbauarbeiten ; (6) Abbruch- und Sprengarbeiten ; (7) Andere Bauvorhaben mit erhöhtem Risiko, wie sie von der zuständigen Verwaltungsbehörde des Staatsrates für Bauwesen oder anderen relevanten Behörden festgelegt werden. Für die in dem vorherigen Absatz aufgeführten Bauvorhaben, bei denen es um tiefgehende Grubenarbeiten, unterirdische Ausgrabungen oder den Einsatz großer Baugerüste geht, muss der Bauunternehmer außerdem Experten beauftragen, um die entsprechenden Baupläne zu prüfen und zu bewerten. Die Kriterien für Projekte mit erheblichem Risiko, die in Absatz 1 dieses Artikels festgelegt sind, werden von der für Bauwesen zuständigen Behörde des Staatsrates in Abstimmung mit anderen relevanten Abteilungen des Staatsrates festgelegt