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Entwicklungs- und Reformkommission: Beschränkungen für die Herstellung von Gas und Öl aus Kohle

2016-04-15View Original

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Entwicklungs- und Reformkommission: Beschränkungen bei der Investition in die Herstellung von Gas und Öl aus Kohle. Autor/Quelle: Datum: 15.04.2016. Klickzahlen: 6. Bei einer Pressekonferenz der Entwicklungs- und Reformkommission am 13. April wurde bekannt gegeben, dass der „Entwurf für eine negative Liste zur Marktzugangskontrolle (Pilotversion)“, der von der Entwicklungs- und Reformkommission sowie dem Handelsministerium in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erstellt wurde, bereits der Zustimmung des Staatsrates und anderer Behörden vorliegt. Er wird in Form einer Verordnung veröffentlicht und in den Provinzen und Städten Tianjin, Shanghai, Fujian und Guangdong erprobt. Der Entwurf listet erstmals die Branchen, Bereiche und Geschäftstätigkeiten auf, in denen Investitionen und Geschäftsaktivitäten in der Volksrepublik China verboten oder eingeschränkt sind – insgesamt 328 Einträge. Davon beziehen sich 96 auf Bereiche, in denen ein Zugang überhaupt nicht gestattet ist, und 232 auf Bereiche, in denen der Zugang eingeschränkt ist. Davon sind 5 Kohleprojekte, in die Investitionen verboten sind, sowie 11 Projekte mit veralteten Technologien im Kohlebereich, in die Investitionen verboten sind ; Zu den Kohlebergbau-Projekten mit eingeschränkten Investitionen gehören: Projekte zur Herstellung von Erdgas aus Kohle mit einer Jahresproduktion von mehr als 2 Milliarden Kubikmetern sowie Projekte zur Herstellung von Öl aus Kohle mit einer Jahresproduktion von mehr als 1 Million Tonnen. Diese Projekte müssen von der zuständigen Investitionsbehörde des Staatsrates genehmigt werden. Projekte zur Herstellung von Olefinen aus Kohle in einer Jahresproduktionsmenge von über 500.000 Tonnen sowie Projekte zur Herstellung von Methanol aus Kohle in einer Jahresproduktionsmenge von über 1 Million Tonnen müssen von der zuständigen Investitionsbehörde des Staatsrates genehmigt werden ; Die Errichtung neuer Projekte für P-Xylen (PX) sowie für Diphenylmethandiyisocyanat (MDI) wird auf Provinzebene von der zuständigen Behörde gemäß dem vom Staatsrat genehmigten Planungsrahmen für die Petrochemieindustrie genehmigt. **Entwicklungsprojekte zur Steigerung der jährlichen Kohleproduktion in den geplanten Bergbaugebieten um 1,2 Millionen Tonnen oder mehr werden von den zuständigen Behörden des Staatsrates genehmigt. Dabei müssen Projekte mit einer erhöhten jährlichen Produktion von 5 Millionen Tonnen oder mehr beim Staatsrat registriert werden. Die übrigen Kohleentwicklungsprojekte in den geplanten Bergbaugebieten werden auf Provinzebene genehmigt ; Die übrigen allgemeinen Kohleentwicklungsprojekte werden von den örtlichen Behörden genehmigt. **Es ist vorgeschrieben, dass neue Projekte zur Gewinnung von Kohle in Gebieten mit Kohle- und Gasausbrüchen sowie in Gebieten mit hohem Gasgehalt sowie kleine und mittlere Kohlebergbauvorhaben verboten werden und nicht genehmigt werden dürfen.
Reply #22016-04-15
Wie wird das eingeschränkt? War es vorher auch so?
Reply #32016-04-15
Dies sollte die **erste negative Liste für Projektrealisierungen auf dieser Ebene sein.
Reply #42016-04-15
Ist die zuständige Behörde für Investitionen nicht das Entwicklungs- und Reformkomitee?

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