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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 18.4.2016 um 19:17 bearbeitet. Datei: bg10.png. Ich erinnere mich, dass ich direkt nach Beginn meiner Arbeit und nach Abschluss der dreistufigen Sicherheitsschulung sofort in die Berufsschule geschickt wurde, um dort etwas über die Analyse von Chemikalien zu lernen. Da **Chemikalien alle gefährlichen Eigenschaften wie Entflammbarkeit, Explosivität, Toxizität, Schädlichkeit oder Korrosivität aufweisen, können im Laufe ihrer Herstellung sowie bei der Verwendung, Lagerung, Transport und Handhabung leicht Brände oder Explosionen auftreten, sofern sie nicht richtig kontrolliert werden. Deshalb ist es äußerst wichtig, die Grundkenntnisse über Chemikalien zu haben.** Mithilfe der Plattform „Grundlagen“ können wir gemeinsam den folgenden Lernprozess noch einmal durchgehen. 2 **Klassifizierung von Chemikalien: Gemäß den derzeit in unserem Land geltenden Vorschriften und Standards gibt es drei nationale Normen: GB6944-2005 „Klassifizierung gefährlicher Güter und Nummerierung der Gattungsbezeichnungen“, GB12268-2005 „Liste der Bezeichnungen für gefährliche Güter“ sowie GB13690-2009 „Klassifizierung und Kennzeichnung häufig verwendeter Chemikalien“. Die Chemikalien werden in acht Hauptkategorien eingeteilt, wobei jede Kategorie wiederum in mehrere Unterkategorien unterteilt ist. Kategorie 1: Sprengstoffe. Unter Sprengstoffen versteht man Stoffe, die unter äußeren Einflüssen – wie Hitze, Reibung oder Aufprall – zu heftigen chemischen Reaktionen kommen können. Dadurch entstehen sofort große Mengen an Gasen und Wärme, wodurch der Druck in der Umgebung stark ansteigt und eine Explosion stattfindet. Dadurch entstehen Schäden an der Umgebung, an Geräten sowie an Menschen. Kategorie 2: Komprimierte Gase und flüssige Gase – das sind Gase, die komprimiert, verflüssigt oder unter Druck gelöst sind. Wenn solche Gegenstände durch Wärme, Stöße oder starke Vibrationen in Mitleidenschaft gezogen werden, steigt der Druck im Behälter stark an. Dadurch kann der Behälter zerbrechen, wodurch die Substanz austritt und es zu Explosionen kommen kann. Kategorie drei: Brennbare Flüssigkeiten. Stoffe aus dieser Kategorie sind bei Raumtemperatur leicht entflammbar. Ihre Dämpfe können sich mit Luft vermischen und so eine explosionsfähige Mischung bilden. Kategorie vier: Brennbare Feststoffe, selbstentzündliche Stoffe sowie Stoffe, die bei Berührung mit Feuchtigkeit brennbar werden. Diese Stoffe können leicht zu Bränden führen. Kategorie fünf: Oxidationsmittel und organische Peroxide. Diese Stoffe weisen eine starke Oxidationskraft auf und können leicht zu Bränden oder Explosionen führen. Kategorie 6: Gifte – das sind Stoffe, die, nachdem sie in den Körper von Menschen (oder Tieren) gelangt sind, in ausreichender Menge angesammelt werden können. Dadurch entstehen biochemische oder biophysikalische Reaktionen mit den Körperflüssigkeiten und Geweben. Dies führt zu Störungen oder Zerstörung der normalen physiologischen Funktionen des Körpers, was wiederum zu vorübergehenden oder dauerhaften pathologischen Veränderungen sowie sogar zum Lebensgefahr führen kann. Kategorie 7: Strahlende Stoffe. Sie gehören zu den **Chemikalien**, fallen jedoch nicht unter die Regelungen der „Vorschriften zur Sicherheitsverwaltung von Chemikalien“. Für sie gelten außerdem spezielle „Vorschriften“. Kategorie 8: Korrosive Stoffe – das sind Feststoffe oder Flüssigkeiten, die menschliche Gewebe verbrennen können und gleichzeitig Schäden an Metallen und anderen Materialien verursachen.