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Ist für die Vorversuche sowie Pilotversuche im Rahmen der Entwicklung von Chemikalien eine Genehmigung durch die zuständigen Behörden erforderlich?

2016-05-18View Original

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Wie der Titel schon sagt: Kürzlich kam eine Behörde für Arbeitssicherheit ins Unternehmen, um eine Inspektion durchzuführen. Dabei wurde gesagt, dass für die Entwicklung von Chemikalien sowohl kleine als auch mittlere Testreihen genehmigt werden müssen – unabhängig davon, ob es sich um gefährliche oder nicht gefährliche Stoffe handelt. Schließlich werden bei diesen Tests gefährliche Stoffe verwendet. Ich frage mich, aus welchem Gesetz diese Vorschrift stammt. Weiß jemand davon?
Reply #22016-05-18
Soll man sich bei der zuständigen Behörde für die Chemieindustrie melden oder bei der Behörde für Arbeitssicherheit?
Reply #32016-05-18
Diese Aussage ist problematisch: Gemäß Artikel 29 der **Vorschriften zur Sicherheitsverwaltung von Chemikalien** müssen chemische Unternehmen, die **Chemikalien** zur Produktion verwenden und dabei eine bestimmte Menge an diesen Chemikalien einsetzen (mit Ausnahme der **Chemikalienhersteller**, siehe unten), gemäß diesen Vorschriften eine Genehmigung für den sicheren Einsatz von **Chemikalien** erhalten.   Die in dem vorherigen Absatz festgelegten **Mengenstandards für den Einsatz von Chemikalien werden von der für die Überwachung der Arbeitssicherheit zuständigen Abteilung des Staatsrates in Zusammenarbeit mit der Polizeibehörde des Staatsrates sowie der für Landwirtschaft zuständigen Behörde festgelegt und veröffentlicht.**   Artikel 30: Chemieunternehmen, die einen **Lizenz für den sicheren Umgang mit Chemikalien** beantragen, müssen neben den Anforderungen gemäß Artikel 28 dieser Verordnung auch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
(1) Es müssen fachkundige Mitarbeiter vorhanden sein, die für die Verarbeitung der verwendeten **Chemikalien** qualifiziert sind ;   (II) Es gibt eine Organisation für die Sicherheitsverwaltung sowie speziell ausgebildete Mitarbeiter für die Sicherheitsaufsicht ;   (III) Es gibt Notfallpläne für Chemikalienunfälle, die den **vorgeschriebenen** Anforderungen entsprechen, sowie die notwendigen Ausrüstungsgegenstände und -mittel für den Notfall ;   (IV) Eine Sicherheitsbewertung wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Das sind die geltenden Vorschriften. Nach diesen Vorschriften müssen Sie keine Meldung erstatten, solange der Verbrauch Ihres Unternehmens nicht die festgelegte Menge überschreitet. Es ist jedoch möglich, dass die lokalen Vorschriften strenger sind – prüfen Sie daher bitte die lokalen Vorschriften, um herauszufinden, was dort geregelt ist ; Aber wenn Ihr Unternehmen Chemikalien herstellt, gilt gemäß Artikel 2 der **Vorschriften zur Registrierung von Chemikalien** diese Vorschrift für die Registrierung und Verwaltung der Chemikalien, die von **Chemikalienherstellern** oder Importeuren (im Folgenden gemeinsam als registrierte Unternehmen bezeichnet) hergestellt oder importiert werden und in der **Liste der Chemikalien** aufgeführt sind. Unabhängig von der Menge muss eine **Chemikalienmitteilung** eingereicht werden ; Die Registrierung erfolgt gemäß den folgenden Bestimmungen. Kapitel 3: Zeitpunkt, Inhalt und Verfahren der Registrierung. Artikel 10: Neue Produktionsunternehmen müssen die Registrierung von **Chemikalien vor der Abschlussabnahme durchführen.   Importunternehmen müssen vor dem ersten Import eine **Chemikalienregistrierung** durchführen.   Artikel 11: Wenn derselbe Unternehmer dieselbe Art von **Chemikalien** herstellt oder importiert, erfolgt die Registrierung nur einmal – und zwar beim Hersteller. Allerdings müssen die relevanten Informationen zu den importierten **Chemikalien** vorgelegt werden.   Wenn Importunternehmen **Chemikalien** derselben Art von verschiedenen Herstellern importieren, wird nur einmal eine Registrierung für die **Chemikalien** des ersten Herstellers durchgeführt. Allerdings müssen Informationen zu den **Chemikalien** der anderen Hersteller vorgelegt werden.   Wenn Herstellerunternehmen und Importunternehmen mehrfach denselben **Chemikalien** derselben Marke von demselben Hersteller importieren, erfolgt die Registrierung nur einmal.   Artikel 12: **Die Registrierung von Chemikalien muss die folgenden Angaben enthalten: (1) Informationen zur Klassifizierung und Kennzeichnung, einschließlich der Gefahrenkategorie der Chemikalie, der Piktogramme, der Warnhinweise, Beschreibungen der Gefahren sowie Anweisungen zur Vermeidung von Risiken.** ;   (II) Physikalische und chemische Eigenschaften, einschließlich der **Aussehen und Eigenschaften der Chemikalien, ihrer Löslichkeit, Schmelz- und Siedepunkte usw. als physikalische Eigenschaften sowie des Flammpunkts, der Explosionsgrenzen, der Selbstentzündungstemperatur und der Zersetzungstemperatur usw. als chemische Eigenschaften ;   (III) Haupteinsatzmöglichkeiten, einschließlich der legalen Verwendungsmöglichkeiten der vom Unternehmen empfohlenen Produkte sowie der verbotenen oder eingeschränkten Verwendungsmöglichkeiten ;   (IV) Gefahrenmerkmale, einschließlich der **physikalischen Gefährlichkeit von Chemikalien, ihrer Umweltschädlichkeit sowie ihrer toxischen Eigenschaften** ;   (5) Sicherheitsanforderungen bei der Lagerung, Nutzung und Beförderung. Zu den Sicherheitsanforderungen bei der Lagerung gehören Anforderungen an die baulichen Bedingungen, die Bedingungen in den Lagerräumen, die Sicherheitsvorschriften sowie die hygienischen Bedingungen. Zu den Sicherheitsanforderungen bei der Nutzung gehören die Betriebsbedingungen während der Nutzung, Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter sowie Maßnahmen zur Kontrolle von Gefahren am Einsatzort. Zu den Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung gehören Anforderungen an die Art der Beförderung, die Übermittlung von Informationen über potenzielle Gefahren an die zuständigen Transportmitarbeiter sowie Sicherheitsmaßnahmen während des Lade- und Entladevorgangs sowie während der Beförderung ;   (6) Maßnahmen zur Notfallbehandlung bei gefährlichen Situationen, einschließlich der Notfallmaßnahmen im Falle von Unfällen mit Chemikalien während deren Herstellung, Verwendung, Lagerung oder Transport – wie Brände, Explosionen, Lecks, Vergiftungen, Erstickungen oder Verbrennungen – sowie die Telefonnummern für Notfallberatung.   Artikel 13: **Die Registrierung von Chemikalien erfolgt gemäß dem folgenden Verfahren: (1) Das Unternehmen, das die Registrierung beantragt, stellt den Antrag über das Registrierungssystem ein.** ;   (II) Das Registrierungsamt prüft die von den Unternehmen eingereichten Anträge innerhalb von 3 Werktagen zunächst. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Unternehmen über das Registrierungssystem darüber informiert, dass es die Registrierungsverfahren durchführen muss ;   (III) Nach Erhalt der Benachrichtigung durch das Registrierungsamt muss das zu registrierende Unternehmen die erforderlichen Angaben gemäß den geltenden Vorgaben im Registrierungssystem eintragen und die entsprechenden papierbasierten Unterlagen beim Registrierungsamt einreichen ;   (IV) Das Registrierungsamt prüft die zur Registrierung eingereichten Unterlagen sowie den Inhalt der Registrierung innerhalb von 20 Werktagen ab dem Datum der Eingangseingang dieser Unterlagen. Bei Bedarf kann eine Vor-Ort-Prüfung durchgeführt werden. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, werden die Unterlagen an das Registrierungszentrum weitergeleitet ; Wer nicht den Anforderungen entspricht, wird über das Registrierungssystem der registrierenden Firma mitgeteilt und die Gründe erläutert ;   (5) Das Registrierungszentrum prüft die eingereichten Registrierungsunterlagen sowie den Inhalt der Registrierung innerhalb von 15 Werktagen ab dem Datum der Einreichung durch das Registrierungsbüro. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird dem registrierten Unternehmen über das Registrierungsbüro eine **Chemikalienregistrierungskarte** ausgestellt ; Diejenigen, die den Anforderungen nicht entsprechen, werden über das Registrierungssystem der Registrierungsstelle sowie dem registrierenden Unternehmen mitgeteilt und es werden die Gründe dafür erläutert.   Die Zeit, die benötigt wird, um die Registrierungsunterlagen eines Unternehmens zu ändern und bestehende Mängel zu beseitigen, wird nicht in die in dem vorherigen Absatz festgelegte Frist einbezogen.   Artikel 14: Bei der Registrierung von Chemikalien müssen die Unternehmen die folgenden Unterlagen einreichen und für die Richtigkeit deren Inhalts verantwortlich sein: (1) Zwei Exemplare des Registrierungsformulars für Chemikalien ;   (II) Eine Kopie des Gewerbescheins des Herstellers sowie eine Kopie des Registrierungsformulars für Außenhandelsunternehmen der importierenden Unternehmen, außerdem ein Exemplar des Zertifikats über die Eignung von Import- und Exportunternehmen der Volksrepublik China sowie ein Exemplar des Zertifikats zur Genehmigung ausländischer Investitionen in der Volksrepublik China – oder ein Exemplar des Zertifikats zur Genehmigung von Investitionen aus Taiwan, Hongkong und Macau ;   (III) Je ein Exemplar einer Sicherheitsdatenblatt für Chemikalien sowie eines Etiketts zur Sicherheit von Chemikalien, die mit den hergestellten/importierten **Chemikalien übereinstimmen und den geltenden Standards entsprechen** ;   (IV) Eine Kopie der Telefonnummer für Notfallberatungsdienste oder eine Kopie der Vollmacht für Notfallberatungsdienste, wie sie in Artikel 22 dieser Vorschriften vorgesehen sind ;   (5) Standards für chemische Produkte zur Registrierung (**Sollten Standard- oder Branchenstandards angewandt werden, ist die Nummer des verwendeten Standards anzugeben.**)   Artikel 15: Während der Gültigkeitsdauer des **Chemikalienregistrierungszertifikats** müssen Unternehmen, bei denen sich der Firmenname, die Registrierungsadresse, die registrierten Chemikalienarten oder die Telefonnummern für Notfallberatungen ändern, oder bei denen bei den von ihnen hergestellten/importierten **Chemikalien neue Gefahren Eigenschaften auftreten**, innerhalb von 15 Werktagen einen Antrag auf Änderung bei der Registrierungsstelle einreichen. Dabei müssen die Änderungen gemäß den folgenden Verfahren vorgenommen werden: (1) Es muss ein Antrag auf Änderung der **Chemikalienregistrierung** über das Registrierungssystem ausgefüllt werden, und es müssen Unterlagen zu den Änderungen bei der Registrierungsstelle eingereicht werden ;   (II) Das Registrierungsamt prüft zunächst den Antrag des Unternehmens auf Änderung der Registrierungsdaten. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Unternehmen aufgefordert, die aktualisierten Registrierungsunterlagen einzureichen. Anschließend werden diese Unterlagen geprüft. Falls sie den Anforderungen entsprechen, werden sie an das Registrierungszentrum weitergeleitet ; Wer nicht den Anforderungen entspricht, wird über das Registrierungssystem der registrierenden Firma mitgeteilt und die Gründe erläutert ;   (3) Das Registrierungszentrum prüft die bei der Registrierungsstelle eingereichten Unterlagen. Wenn diese den Anforderungen entsprechen und zu den in der **Chemikalienregistrierungskarte** aufgeführten Angaben gehören, wird die Registrierungsstelle dem registrierten Unternehmen eine aktualisierte **Chemikalienregistrierungskarte** ausstellen und die ursprüngliche Karte einziehen ; Wer den Anforderungen entspricht, aber nicht zu den in der **Chemikalienregistrierungsbescheinigung aufgeführten Punkten** gehört, erhält von der Registrierungsstelle ein schriftliches Zertifikat für das registrierte Unternehmen.   Artikel 16: **Die Gültigkeitsdauer der Zulassung für Chemikalien beträgt 3 Jahre.** Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Registrierungszertifikats muss das registrierte Unternehmen, das weiterhin mit der Herstellung oder dem Import von **Chemikalien** beschäftigt ist, drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag auf Überprüfung und Erneuerung des Zertifikats stellen und dies gemäß den folgenden Verfahren tun:
(1) Ausfüllen des Antragsformulars für die Überprüfung und Erneuerung des **Chemikalien**-Zertifikats über das Registrierungssystem ;   (II) Das Registrierungsamt prüft die Anträge der registrierten Unternehmen auf Erneuerung der Genehmigung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, teilt das Amt dem Unternehmen über das Registrierungssystem mit, dass es die in Artikel 14 dieser Vorschriften genannten Unterlagen einreichen muss ; Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen wird das registrierte Unternehmen über das Registrierungssystem informiert und die Gründe mitgeteilt ;   (III) Die Verfahren zur Überprüfung und Erneuerung des Zertifikats werden gemäß den Bestimmungen des Absatzes 1, Punkte 3, 4 und 5 von Artikel 13 dieser Vorschriften abgewickelt.   Artikel 17: **Die Zulassungsbescheinigung für Chemikalien besteht aus einem Original und einer Kopie. Das Original ist in Form eines Hängeschildes gestaltet, während die Kopie in gebogener Form vorliegt.** Das Original und die Kopie haben denselben Rechtswert.   **Das Original- und Kopie des Chemikalienregistrierungszertifikats müssen die Zertifikatnummer, den Namen des Unternehmens, die Registrierungsadresse, die Rechtsform des Unternehmens, die registrierten Stoffe, die Gültigkeitsdauer, die Stelle, die das Zertifikat ausgestellt hat, sowie das Ausstellungsdatum enthalten. Dabei muss angegeben werden, ob es sich um ein **Chemikalienherstellungsunternehmen**, ein **Chemikalienimportunternehmen** oder ein **Chemikalienherstellungsunternehmen (auch Importeur)** handelt.
Reply #42016-05-19
Es gibt noch zwei Fragen; 1. Das Produkt ist keine **Chemikalie – ist eine Registrierung erforderlich? 2, Wo befindet sich das Registrierungsbüro? In Peking? Gibt es es auf Provinzebene? Danke, Moderator!
Reply #52016-05-20
Drücke selbst mal drauf, der Beitrag sinkt nicht

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