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Zu der Frage nach dem Prinzip „Erstelle vor Ort, zeige vor Ort an, kläre vor Ort“ in der Gestaltung: Unter welchen Umständen ist eine Entscheidung vor Ort notwendig?

2016-07-04View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von 328104062 am 4.7.2016 um 10:51 geändert. Wie der Titel schon sagt: In den aktuellen Entwürfen gibt es in den technischen Zeichnungen des Entwurfsbüros, in den Anweisungen zur Verlegung der Leitungen sowie in den Zeichnungen für die Anlageninstrumente viele Punkte, die vor Ort festgelegt werden müssen: 1. Die Schnittstellen der Prozessleitungen – diese müssen vor Ort bestimmt werden. 2. Die Anpassungen bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen sowie die Orte für die Druckmessung – auch diese müssen vor Ort festgelegt werden. 3. Obwohl die Planungen für die Heizung bereits vorhanden sind (sowohl in den technischen als auch in den Leitungsplänen), müssen diese im Laufe der tatsächlichen Bauarbeiten immer noch vor Ort festgelegt werden. 4. Die Verkabelung zwischen den Schaltschränken – auch dies muss vor Ort festgelegt werden. Ich weiß, dass sowohl das Entwurfsbüro als auch der Auftraggeber mit Schwierigkeiten konfrontiert sind – vielleicht wegen der vorherigen Fassungen der Baupläne oder wegen versteckter Konstruktionen usw. Es handelt sich dabei wahrscheinlich um mehr als 100 Punkte. Ich möchte nur fragen: In welchen Fällen ist es im Rahmen eines Entwurfsprojekts notwendig, bestimmte Punkte vor Ort festzulegen? 2. Vor Ort – wer führt die Identifizierung durch? 3. Ist die benannte Person im Projekt die Designerin? Wird die Designgebühr verwendet? 4. Welche Aufgaben hat der Designbeauftragte vor Ort? Ist der Design-Vertreter gleichzeitig die Person, die vor Ort identifiziert? Kann man das vor Ort verwenden? 5. Falls es sich um eine Identifizierung vor Ort handelt, wie kann man die Genauigkeit der Materialliste gewährleisten? (Einst wurden für die Verkabelung von Schränken, die 10 Meter voneinander entfernt waren, tatsächlich 100 Meter lange Kabel verwendet, die fünfmal hin und her geführt wurden.)
Reply #22016-07-04
Was für eine Art von Projekt ist es – handelt es sich um eine Renovierung? Wie weit ist der Fortschritt bereits gekommen? Bei Umbaumaßnahmen ist es besser, sich vor Ort ein Bild zu machen. Was bedeutet „100 Meter Kabel“ – um wie viel Kabel geht es dabei? Muss das Kabel später noch umgelegt werden?
Reply #32016-07-04
Umgestaltung, es gibt auch einige neu hinzugefügte Teile
Reply #42016-07-04
Der Schlüssel ist: Wer prüft vor Ort, und wer entscheidet? Der Kabel ist die Verbindung zwischen den beiden Schränken. 10 Meter wären eigentlich ausreichend gewesen. Doch niemand hat das überprüft – daher wurde im Entwurf direkt ein Kabel mit einer Länge von 100 Metern vorgesehen
Reply #52016-07-04
Da es sich um eine Modernisierung von alten Anlagen handelt, können die Rohrleitungen sowie die elektrischen Anlagen vor Ort erheblich von den ursprünglichen Plänen abweichen. Wenn man nach den ursprünglichen Plänen vorgeht, kann das zu Abweichungen in den Modernisierungsplänen führen. Deshalb müssen alle Aspekte, die auf den Plänen nicht festgelegt werden können, vor Ort überprüft werden. Die Bestätigung vor Ort erfolgt natürlich durch den Projektleiter der Partei A (oder den Auftraggeber). Die Planungsgesellschaft muss eine Bestätigung von Partei A erhalten. Sobald diese Bestätigung vorliegt, trägt Partei A die Verantwortung, falls Fehler auftreten.
Reply #62016-07-04
Dieser Beitrag wurde zuletzt von 328104062 am 4.7.2016 um 14:56 bearbeitet. Was macht der Designbeauftragte vor Ort eigentlich? Wenn alles vom Auftraggeber bestätigt werden muss, wozu dann noch ein Designvertreter? Mit anderen Worten: Haben die Designer nicht selbst die Verantwortung, sich mit dem Standort vertraut zu machen, ihn zu kennen und zu überprüfen?
Reply #72016-07-04
Dieser Beitrag wurde zuletzt von altpage am 4.7.2016 um 15:20 bearbeitet. Es sollte eine Person vom Entwicklungsunternehmen vor Ort sein, um die Orte zu markieren, und diese Person soll mit dem Auftraggeber in Verbindung treten, um die Situation zu klären. Natürlich entscheidet letztendlich der Vertrag darüber, wer die Überprüfung durchführt. Wenn im Vertrag festgelegt ist, dass die Entwicklungsstelle die volle Verantwortung trägt, dann liegt die Verantwortung bei dieser Stelle in größerem Maße – und auch die Vergütung unterscheidet sich entsprechend, oder?
Reply #82016-07-04
Bei Projekten mit Generalunternehmer ist der Entwurfsbereich selbstverständlich vollständig verantwortlich
Reply #92016-07-04
Nun, in diesem Fall sollte der Leiter der Planungsabteilung vor Ort dem Bauunternehmen die entsprechenden Stellen zeigen, wobei der Projektaufseher für die Überwachung zuständig ist

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