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Zur Ausstellung der Genehmigung für Schneidarbeiten mit Winkelschleifern

2016-07-25View Original

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Es ist allgemein bekannt, dass Arbeiten wie Schweißen, Schneiden mit Gas, Bohren sowie Schleifen in Werkstätten nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn dafür eine Genehmigung für Arbeiten mit offener Flamme vorliegt. Zudem dürfen Schweiß- und Schneidarbeiten nur von Personen durchgeführt werden, die über einen Schweißerausweis verfügen. Aber Dinge wie das Schneiden mit einem Elektrodreher oder einer Winkelschleifer – damit können Elektriker und Schlosser konfrontiert werden. Muss dann auch das Formular für die Genehmigung der Arbeit im Brandgefahrgebiet von einem Schweißer unterschrieben werden, bevor mit der Arbeit begonnen werden kann? Können Elektriker und Schlosser keine Bohr- und Schneidarbeiten ausführen? Bitte um Antwort, danke!
Reply #22016-07-25
Schleifen bei brennbaren Materialien ist möglich, aber es ist am besten, zuerst eine spezielle Sicherheitsschulung für solche Arbeiten abzuschließen
Reply #32016-07-26
Dieser Beitrag wurde zuletzt von q2774594 am 26.7.2016 um 15:33 geändert. Es gibt verschiedene Kategorien für Genehmigungen – Arbeiten, bei denen keine Funken entstehen, wie zum Beispiel das Bedienen von Bohrmaschinen oder Schneidgeräten, gehören nicht zu den Arbeiten mit Brandgefahr, wie zum Beispiel Schweißen. In unserem Unternehmen werden für solche Arbeiten Genehmigungen der Stufe 2 ausgestellt. Natürlich hängt es auch davon ab, an welcher Stelle die Arbeiten durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten mit dem Produktionsprozess zusammenhängen, muss eine Risikobewertung durchgeführt werden. Je nach Risikostufe können dann Genehmigungen der Stufe 1 oder 1a ausgestellt werden. In dem Bereich unseres Unternehmens, in dem neue Wasserstoffkompressoren installiert sind, müssen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Wasserstoffsystem als Arbeiten mit erhöhtem Risiko eingestuft werden. Der Zweck dieser Erhöhung ist es, sicherzustellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Dadurch sollen auch die höheren Führungskräfte über die Risiken bei diesen Arbeiten informiert werden. Die Umsetzung jeder Sicherheitsmaßnahme muss von den zuständigen Personen bestätigt werden. Auf dem Dokument sollten die Unterschriften der drei grundlegenden Verantwortlichen vorhanden sein: die für die Sicherheit, die für die Bauarbeiten sowie der Aufsichtsperson. Zudem müssen auch die Vertreter von HSE sowie die leitenden Angestellten des Unternehmens ihre Zustimmung geben. Falls betroffene Abteilungen oder Prozesse sowie Ausrüstungen involviert sind, müssen auch die entsprechenden Fachingenieure ihre Zustimmung geben, damit das Dokument gültig wird.
Reply #42016-07-27
Ihre Antwort ist sehr umfassend und professionell! Danke! Ich habe oben nicht klar genug gesagt: Bei dieser Arbeit wird die Schleifmaschine verwendet, um die Verbindungsbolzen an den Kabelträgern zu durchtrennen. Da die Brücke im Laufe der Zeit stark korrodiert ist und erneuert werden muss, ließen sich die Verbindungsbolzen mit einer Schraubzange nicht entfernen, weshalb ein Winkelschleifer eingesetzt werden musste. Doch der Sicherheitsbeauftragte der Abteilung für Arbeitssicherheit verlangte, dass der Schweißer auf dem Feuerbrief unterschreibt, doch in Wirklichkeit führte der Schlosser die Schneidarbeiten aus, weshalb der Schweißer nicht unterschreiben wollte. Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz meint, dass bei Arbeiten mit offenem Feuer die Unterschrift eines Schweißers erforderlich ist, damit die Aufsichtsbehörden nichts Unregelmäßiges feststellen. Ich bin jedoch der Ansicht, dass der zu schneidende Bereich sowie die Arbeitsumgebung sicher sind – es ist daher weder Schweißen noch Sägen notwendig, und auch eine Unterschrift des Schweißers ist nicht erforderlich. Da keine entsprechenden Vorschriften gefunden werden konnten, möchte ich um Rat fragen.
Reply #52016-07-27
Wer das Feuer entzündet, der unterschreibt – es gibt keinen Raum für Widerrede, das ist eine Frage der Verantwortung.
Reply #62016-07-27
“„Wer mit dem Feuer arbeitet, der unterschreibt.“ Richtig – es geht darum, dass Schlosser und Elektriker bei dem Austausch der Kabelträger eine Winkelschleifer verwenden müssen. Doch die Abteilung für Arbeitssicherheit verlangt, dass der Schweißer auf dem Arbeitsgenehmigungsformular unterschreibt. Der Schweißer wird sicherlich nicht bereit sein, das zu tun.
Reply #72016-07-27
Arbeiten mit offener Flamme sind nicht unbedingt Elektro- oder Schweißarbeiten. In der Norm GB30871 wird bereits ausführlich erklärt, was unter Arbeiten mit offener Flamme zu verstehen ist. Es geht dabei lediglich darum, welche Maßnahmen bei der Beantragung der Genehmigung ergriffen werden müssen sowie welche Umstände den Grad der Gefährlichkeit dieser Arbeiten bestimmen.

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