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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Frage: Welche Arbeiten werden mit dem ersten Arbeitsauftrag ausgeführt?
1. Arbeiten an Hochspannungsanlagen, bei denen ein vollständiger oder teilweiser Stromausfall erforderlich ist; 2. Arbeiten an den Sekundärverbindungen sowie an den Beleuchtungsanlagen im Hochspannungsraum erfordern es, dass die Hochspannungsanlagen abgeschaltet werden oder Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden
① Arbeiten an Hochspannungsanlagen erfordern einen vollständigen oder teilweisen Stromausfall; ② Arbeiten an den Sekundärverbindungen sowie der Beleuchtung in der Hochspannungsanlage auf dem Rückweg erfordern, dass die Hochspannungsanlage abgeschaltet wird oder Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Aha, die Sicherheitsvorschriften mal kurz! Nach der neuesten Auslegung der nationalen Norm „GB 26860-2011 Vorschriften für die sichere Arbeit im Elektrikbereich von Kraftwerken und Umspannstationen“ muss bei Arbeiten, bei denen ein vollständiger oder teilweiser Stromausfall der Hochspannungsanlagen erforderlich ist oder bei denen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen, das erste Arbeitsformular ausgefüllt werden.
Arbeiten an Hochspannungsanlagen erfordern einen vollständigen oder teilweisen Stromausfall. Arbeiten an Sekundärsystemen und Schaltkreisen wie der Beleuchtung erfordern, dass die Hochspannungsanlagen abgeschaltet werden oder Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Arbeiten an Hochspannungsstromkabeln, bei denen der Strom abgeschaltet werden muss. Andere Arbeiten erfordern, dass die Hochspannungsanlagen abgeschaltet werden oder Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
1) Arbeiten an Hochspannungsanlagen, bei denen ein vollständiger oder teilweiser Stromausfall erforderlich ist. 2) Arbeiten an Sekundärsystemen und Schaltkreisen wie der Beleuchtung erfordern, dass die Hochspannungsanlagen abgeschaltet werden oder Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. 3) Arbeiten an Hochspannungsstromkabeln, bei denen der Strom abgeschaltet werden muss. 4) Andere Arbeiten, bei denen die Hochspannungsanlage abgeschaltet oder Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von hesonchang214 am 14.8.2016 um 20:21 bearbeitet. 1 Arbeiten an Hochspannungsanlagen, bei denen ein vollständiger oder teilweiser Stromausfall erforderlich ist. 2 Arbeiten an Sekundärsystemen, bei denen die Hochspannungsanlagen abgeschaltet oder Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, sowie an Beleuchtungsanlagen usw. 3 Arbeiten, bei denen die Hochspannungsleitungen abgeschaltet werden müssen. 4 Es ist notwendig, die Hochspannungsanlagen abzuschalten oder weitere Maßnahmen zur Sicherstellung zu ergreifen.
Schweiß- und Schneidarbeiten in Feuerverbotszonen sowie vorübergehende Arbeiten an brennbaren und explosiven Orten mit Brennern, Elektrowerkzeugen, Schleifgeräten usw., die Flammen, Funken oder heiße Oberflächen erzeugen können.
1. Arbeiten an Hochspannungsanlagen, bei denen ein vollständiger oder teilweiser Stromausfall erforderlich ist; 2. Arbeiten an den Sekundärverbindungen sowie an den Beleuchtungsanlagen im Hochspannungsraum erfordern, dass die Hochspannungsanlage abgeschaltet wird oder Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
① ① Arbeiten an Hochspannungsanlagen, bei denen ein vollständiger oder teilweiser Stromausfall erforderlich ist; ② Arbeiten an den Sekundärverbindungen sowie der Beleuchtung in Hochspannungsanlagen erfordern ebenfalls einen Stromausfall in diesen Anlagen oder Maßnahmen zur Sicherstellung.
Arbeiten an Hochspannungsanlagen, bei denen ein vollständiger oder teilweiser Stromausfall erforderlich ist. Arbeiten an Sekundärsystemen sowie an Anschlüssen für Beleuchtung usw., bei denen es notwendig ist, die Hochspannungsanlagen abzuschalten oder Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Arbeiten, bei denen Kabel für Hochspannungsstrom stillgelegt werden müssen. Es ist notwendig, die Hochspannungsanlagen abzuschalten oder weitere Arbeiten zur Sicherstellung durchzuführen.