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Ich habe letzte Woche die Prüfung für die Zulassung als Chemietechniker abgelegt. Ich hatte bereits im Jahr 2013 die Grundvoraussetzungen erfüllt. Letztes Jahr kam ich zu diesem Unternehmen. Zuvor arbeitete ich in einem Ingenieurbüro, wo ich zwei Jahre lang tätig war. Ich habe einen Master-Abschluss. Bei dieser Prüfung habe ich jedoch dieses Unternehmen angegeben – doch dieses Unternehmen verfügt nicht über die notwendigen Voraussetzungen für eine Zulassung. Wie sollte die Vereinigung in solch einem Fall vorgehen? Gilt das als Nichtbestehen?
Wenn du dich für eine fachliche Prüfung anmeldest und dabei ein Unternehmen angeben, für das du derzeit keine Qualifikationen hast – wird dir dadurch dann die Teilnahme an der Prüfung verwehrt?
Ich habe die Prüfung bereits abgelegt. Außerdem wird diese Prüfung doch erst nach der eigentlichen Prüfung überprüft, oder? Wenn man wie ich zuvor in der Designbranche gearbeitet hat, anschließend gekündigt hat und zu einem anderen Unternehmen wechselte oder die Designbranche verließ – kann man dann nicht mehr an dieser Prüfung teilnehmen?
Du arbeitest seit 2 Jahren? Die Laufzeit reicht auch nicht aus, und die Einrichtung hat keine Zulassung – wie kann man sich dann anmelden? Ich weiß nicht, woher du kommst – die Überprüfung wurde wohl viel zu nachlässig durchgeführt, oder wurde bereits eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt?
Nehmen wir zum Beispiel an, ich arbeite bereits seit 3 Jahren im Designbereich, aber im Formular habe ich jetzt einen anderen Arbeitgeber angegeben. Wie wird dann die Prüfungsstelle entscheiden?
Wird ein Nachweis über die Beiträge zur Sozialversicherung usw. ausgestellt, oder reicht ein Nachweis über die Arbeitszeit aus?
Schauen Sie genau hin: Der Autor hat einen Master-Abschluss
Man sollte klar verstehen, dass auch der Abschluss des Masterstudiums 3 Jahre dauert
Masterstudierende können sich mit ihrem Bachelor-Abschluss bewerben. Ein Kommilitone von mir hat letztes Jahr sein Masterstudium abgeschlossen und bewirbt sich dieses Jahr für die fachbezogenen Prüfungen
Ich weiß nicht, welche Unterlagen man mir geben wird, wenn die Frist abgelaufen ist. Es geht doch nicht darum, dass ich bei meinem früheren Arbeitgeber nach einem Bescheinigungsschreiben fragen soll – das möchte ich auf keinen Fall tun.