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Gehört ein Mitteldruck-Dampfrohr mit einer Konstruktionstemperatur von 420 Grad und einer Konstruktionsdruck von 44 Kilogramm, DN80, zur Kategorie GC1? Nach der neuen Definition für Druckrohre – bitte geben Sie Anleitung
Dokument Nr. 114 des Generalamts für Qualitätskontrolle aus dem Jahr 2014: Unter Druckrohren versteht man röhrenförmige Anlagen, die unter Einsatz eines bestimmten Drucks zur Transportierung von Gasen oder Flüssigkeiten verwendet werden. Zu diesen Rohren gehören solche, bei denen der maximale Betriebsdruck 0,1 MPa (Geschwindigkeitsdruck) beträgt oder höher ist. Die transportierten Stoffe können Gase, verflüssigte Gase, Dämpfe oder flüchtige, explosionsgefährdete, giftige, korrosive Flüssigkeiten sein. Zudem muss der Nenndurchmesser der Rohre 50 mm oder größer sein. Ausgenommen sind Rohrleitungen und die Rohrleitungsanlagen selbst, durch die giftfreie, nicht brennbare, nicht korrosive Gase transportiert werden, sofern ihr Nenndurchmesser kleiner als 150 mm ist und der maximale Betriebsdruck unter 1,6 MPa (Druck über dem Atmosphärendruck) liegt. Dabei soll die Sicherheitsüberwachung von Öl- und Gasleitungen gemäß Gesetzen und Vorschriften wie dem „Gesetz über die sichere Produktion“ sowie dem „Gesetz zum Schutz von Öl- und Gasleitungen“ durchgeführt werden. Gemäß den oben genannten Vorschriften wird zunächst festgestellt, dass es sich bei den genannten Dampfleitungen um Druckleitungen handelt. Nach den Vorgaben von GBT20801 gelten als Industriedruckleitungen der Klasse GC1 jene Leitungen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen: 4.1.1 Leitungen, die Medien transportieren, deren Toxizitätsgrad in GB5044 und HG20660 wie folgt aufgeführt ist: a) Hochgiftige Medien – mit Ausnahme von Benzol ; b) Stoffe mit hoher Gefährlichkeit in gasförmigem Zustand (einschließlich Benzol) ; c) Hochgradig gefährliche Flüssigkeitsmedien mit einer Arbeitstemperatur über dem Standardkochpunkt. 4.1.2 Rohrleitungen, bei denen die Brandgefahr gemäß den Vorgaben in GB50160 und GBJ16 wie folgt ist und bei denen der Entwurfsdruck 4,0 MPa oder mehr beträgt: a) Brennbare Gase der Klassen A und B ; b) Brennbare Flüssigkeiten der Klasse A (einschließlich verflüssigter Kohlenwasserstoffe). 4.1.3 Rohrleitungen, die Flüssigkeiten transportieren und bei denen der Nenndruck 10,0 MPa oder mehr beträgt, sowie Rohrleitungen, bei denen der Nenndruck 4,0 MPa oder mehr beträgt und die bei einer Nenntemperatur von 400 °C oder mehr betrieben werden. Gemäß den oben genannten Vorschriften entsprechen die genannten Dampfleitungen den Anforderungen von 4.1.3; daher handelt es sich um Leitungen der Klasse GC1
4.1.3 Scheint nicht das Neueste zu sein, oder?
Gibt es schon eine neue Version von 20801? Ich habe mir den von 2006 angeschaut
Im neuen Lehrbuch zur Prüfung von Druckrohren steht es
Gibt es schon eine neue Ausgabe des Lehrbuchs für Druckrohre? Ich habe immer noch die zweite Auflage in der Hand
Was steht in der dritten Auflage? Könnten Sie bitte ein Screenshot machen? Aber es gibt keine aktualisierte Version von 20801 – eigentlich sollte sich die Einteilung der Druckrohre doch nicht ändern, oder?
Ich habe die gedruckte Ausgabe des Schulungsmaterials für Zertifizierte zur Genehmigung von Druckrohranlagen, Version 3 – es gehört zur Kategorie GC1(3)
20801 ist eine Norm für Industriepipelines, die nur Pipelines der Klasse GC betrifft. Der Verfasser hat nicht angegeben, wo dieses Rohr verwendet wird (Kategorie der Fabrik), daher sollte zunächst die Kategorie des Rohrs festgelegt werden. Wenn es sich um Dampfleitungen in einem Kraftwerk handelt, sollten sie zur GD-Klasse gehören.