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Anerkennung von Arbeitsunfällen 15: Wenn ein Mitarbeiter auf dem Weg zur Arbeit zu Fuß unterwegs ist und durch den Einsturz einer Brücke ins Wasser fällt und verletzt wird – gilt das als Arbeitsunfall?

2016-10-16View Original

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Zusammenfassung des Falles: Chen ist Angestellter in einem Unternehmen. Im Oktober 2014 ging Chen zu Fuß von seinem Wohnort zur Arbeit. Auf der Brücke stießen zwei Frachtschiffe zusammen, wodurch die Brücke einstürzte. Chen fiel in das Wasser und erlitt dabei einen Bruch der Lendenwirbelsäule. Später reichte Chen einen Antrag auf Anerkennung der Arbeitsunfall als solcher bei der örtlichen Behörde für Sozialversicherung ein. Nach Prüfung der Angelegenheit entschied die Behörde gemäß Artikel 14 Absatz 6 der Vorschriften zur Arbeitsunfallversicherung, dass Chen nicht als Arbeitnehmer mit einem Arbeitsunfall gilt. Chen lehnte dies ab und reichte eine Verwaltungsklage beim örtlichen Volksgericht ein. Nach den Verhandlungen in erster und zweiter Instanz bestätigte das Gericht die Entscheidung der Sozialversicherungsbehörde, Chen nicht als arbeitsunfähig anzuerkennen. Fallanalyse: Gemäß Artikel 14, Absatz 6 der Vorschriften über die Unfallversicherung für Arbeitnehmer gilt es als Unfall im Arbeitsverhältnis, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit aus in einen Verkehrsunfall gerät – wobei er nicht die Hauptverantwortung für diesen Unfall trägt – oder wenn er bei einem Unfall mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fähren oder Zügen verletzt wird. ”  In diesen Bestimmungen werden „Unfälle im Bereich des städtischen Schienenverkehrs, Fähren sowie Züge“ sowie „Verkehrsunfälle“ als zwei getrennte Kategorien aufgeführt. Dies zeigt, dass die Vorschriften über die Unfallversicherung „Verkehrsunfälle“ nicht auf Unfälle im Eisenbahn-, Schienen- und Schifffahrtsbereich ausdehnen. Außerdem wird in Artikel 119, Absatz 5 des „Gesetzes der Volksrepublik China über die Verkehrssicherheit“ definiert, dass unter einem „Verkehrsunfall“ ein Vorfall verstanden wird, bei dem durch Fehler oder Unfälle auf der Straße Personenschäden oder Sachschäden entstehen. In diesem Fall hatte Chen während seines Gehens auf der Brücke einen Unfall. Die Verletzungen, die er erlitt, gehören weder zu Verkehrsunfällen noch zu Unfällen mit Passagierschiffen. Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die örtliche Sozialversicherungsbehörde mit ihrer Entscheidung, Chen nicht als arbeitsunfähig anzuerkennen, den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat. Die Beteiligten können gesetzlich einen Antrag auf zivilrechtliche Entschädigung beim örtlichen Volksgericht stellen.
Reply #22016-10-16
Es scheint, man muss vorsichtig sein, wenn man das Haus verlässt. Das Unglück kommt plötzlich – und sie zahlen auch noch nicht…
Reply #32016-10-16
Die Vorschriften bezüglich der Unfallversicherung sollten längst überarbeitet werden. Wenn jemand auf dem Weg zur Arbeit von einem Auto angefahren wird, gilt das als Berufsunfall – doch wenn jemand von einer Brücke fällt, gilt das nicht als solcher. Das ist wirklich ungerecht! Die Experten sollen erklären, warum das so ist
Reply #42016-10-16
Es sollte wohl als Verkehrsunfall gelten, wobei der Zusammenstoß mit einem Boot auf dem Wasser die Hauptursache war.
Reply #52016-10-16
Gesetze und Vorschriften müssen weiter verbessert werden
Reply #62016-10-16
Soziale Sicherung und Gerichtsentscheidungen erscheinen sehr schamlos.
Reply #72016-10-16
Lücken in den Gesetzen – sie gibt es überall.
Reply #82016-10-16
Die Leute sind verletzt – und das ist noch nicht alles! Das ist schon etwas anspruchsvoll!

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