Zur Frage des Durchmesserverhältnisses der Durchflussmessdüse
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Sehr geehrte Kollegen,was die Durchflussmessdüsen betrifft, so gelten in unseren technischen Vorschriften folgende Regeln: „Die Durchmesser der Messdüsen müssen so gewählt werden, dass das Verhältnis von Durchmesser der Messdüse zum Durchmesser der Leitung (Bata-Verhältnis, d/D) im Anzeigekreis zwischen 0,2 und 0,7 liegt und im Steuerkreis zwischen 0,3 und 0,7 liegt.“ Was bedeutet eigentlich „im Anzeigekreis“ und „im Steuerkreis“? ?