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Dieser Beitrag wurde zuletzt von percy am 18.11.2016 um 03:14 bearbeitet. Welche Beziehung besteht zwischen der vorläufigen Sicherheitsbewertung und der Umweltbewertung – wird welche von beiden zuerst durchgeführt oder gleichzeitig?
In der Regel wird zunächst eine Umweltprüfung durchgeführt. Bei der Erstellung der Sicherheitsbewertung werden von dem Unternehmen Unterlagen angefordert, wobei auch Berichte zur Umweltprüfung relevant sind
Bei neuen Projekten wird zunächst ein Machbarkeitsbericht sowie eine Umweltbewertung erstellt, bevor eine Sicherheitsbewertung durchgeführt wird. Der Machbarkeitsbericht ist die Grundlage für die Beurteilung der sicheren Einrichtung. Erst nach Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichts kann die **zuständige Behörde ihre Genehmigung erteilen; diese Genehmigung ist ein Anhang zur Bewertung der sicheren Einrichtung.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von yinshuihepan am 18.11.2016 um 15:59 bearbeitet. Die Antworten auf die Fragen im zweiten und dritten Stock sind sehr gut. Manchmal wird zur makroökonomischen Steuerung einfach die Umweltprüfung eingestellt – dadurch kann keine weitere Sicherheitsbewertung durchgeführt werden. Bei einem Erweiterungsprojekt hat das Entwicklungskomitee bereits seine Zustimmung gegeben. Doch als mit den Bauarbeiten begonnen wurde, galt das Projekt als Überkapazitätsprojekt, weshalb die Umweltprüfung eingestellt werden musste. Die Aufsichtsbehörde verlangte jedoch einen Bericht über die Sicherheitsbewertung. Wir haben versucht, eine solche Bewertung in Auftrag zu geben – doch die Firma, die für solche Bewertungen zuständig ist (es handelt sich dabei um das Institut für Sicherheitstechologie), sagte, dass sie ohne die Umweltprüfung keine Bewertung durchführen könne. Deshalb wurde alles aufgeschoben
Die Umweltprüfung ist schon lange keine Voraussetzung mehr für die Sicherheitsbewertung, und mittlerweile ist sogar eine Machbarkeitsstudie nicht mehr erforderlich
Zunächst wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die vorläufige Sicherheitsbewertung, die vorläufige Bewertung der Arbeitsgesundheit sowie der Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung können gleichzeitig erstellt werden. Doch den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist es für die zuständigen Behörden schwierig zu genehmigen; daher wird zunächst der Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt