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Meine Herren, wenn in der Anlage ausländische Technologien verwendet werden, inwiefern unterscheiden sich dann die Kosten für Patenttechnologien, die Planung der Grundanlage sowie die technischen Anforderungen? Inwiefern unterscheiden sich der Tätigkeitsbereich, die Rechte und Pflichten von Patentanwälten im Ausland?
Die Patentgebühren teilen sich in Gebühren für die Nutzung des Patents und Gebühren für den Verkauf des Patents auf. Die Gebühren für den Verkauf des Patents wiederum unterteilen sich in einen einmaligen Verkauf sowie einen lebenslangen Verkauf. Auch die Gebühren für die Nutzung des Patents werden pro Nutzungsfall berechnet; bei mehrfacher Nutzung können die Kosten gesenkt werden. Unter einem „Patent“ versteht man offengelegte technische Informationen, auf die der Patentinhaber Ansprüche hat. Um ein Patent nutzen zu können, muss man dem Patentinhaber eine Gebühr zahlen. Im Bereich der Petrochemie bestehen fast alle Prozesspakete aus mehreren Patenten und/oder proprietären Technologien.
Die Kosten für die Grundlagengestaltung werden im Inland als Kosten für die vorläufige Gestaltung bezeichnet. Im Ausland ist jedoch die Tiefe der Grundlagengestaltung weitaus größer als bei der vorläufigen Gestaltung im Inland.
Die sogenannten technischen Bedingungskosten entstehen dadurch, dass zwar das Verfahrenspaket aus mehreren Patenten besteht, diese Patente jedoch öffentliche technische Informationen sind, die recherchiert oder rekonstruiert werden können. Daher haben die Technologieinhaber bestimmte Kerngeheimnisse oder technische Aspekte (Know-how), die geheim gehalten werden oder je nach Betriebsbedingungen neu berechnet werden müssen. Wenn technische Voraussetzungen bereitgestellt werden müssen, fällt eine Gebühr an.
Was den Umfang und die Tiefe betrifft, können Sie sich an die Vorgaben in SHSG-033 – Anforderungen an die Planung der Fundamente für petrochemische Anlagen – halten. Im Forum kann es heruntergeladen werden.
Vielen Dank. Denken Sie daran, dass wir den Patentinhaber gebeten haben, eine Simulation für verschiedene Betriebsbedingungen hinzuzufügen. Dabei könnten Algorithmen mit höheren Gleichungen erforderlich sein. Der Patentinhaber verlangt dafür eine Gebühr – das sind die Patentkosten.
Auf welcher Grundlage wird die Gebühr für die Patentbedingungen vom Patentinhaber berechnet? Nach Arbeitsstunden? Wie viel kostet das Stück?
Ein Festpreis, keine detaillierte Aufstellung. Bei technischem Monopol kann der Verkäufer nicht effektiv verhandeln