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Hilfe: Können Benzol, Toluol und Xylen in derselben Tankgruppe gelagert werden? Gibt es Vorschriften, die festlegen, ob eine solche Anordnung zulässig ist oder nicht? Dringend dringend dringend... Danke
Benzol, Toluol und Xylen sind alle Benzolverbindungen mit ähnlichen chemisch-physikalischen Eigenschaften, daher gibt es keinerlei Probleme damit, sie in derselben Behältergruppe unterzubringen.
Wenn es nur zum Lagern dient, ist eine beträchtliche Menge an Lagerbestand durchaus in Ordnung. Aber bei den Aromatenanlagen ist das etwas anderes: Der Bedarf an Mischxylolen ist groß, weshalb viel größere Lagerbehälter erforderlich sind als für Benzol und Toluol. Es ist daher nicht sinnvoll, sie zusammen unterzubringen ; Es ist unangemessen, sie dort zusammenzustellen, wo Fehler leicht auftreten können und die sichere Produktion beeinträchtigt wird. Das Problem muss in zwei Teile geteilt werden, jedes konkrete Problem muss einzeln analysiert werden.
Das ist nicht möglich – sowohl SH3007 als auch GB50074 legen das eindeutig fest
Es sollte möglich sein, aber der Bestand muss gemäß den Vorschriften kontrolliert werden
GB50074-2014 – Richtlinien für die Planung von Öllagern: Tanks zur Aufbewahrung von Flüssigkeiten mit Toxizitätsgrad 1 und 2 müssen in separaten Bereichen untergebracht werden. Benzol ist äußerst giftig und gehört somit zum Toxizitätsgrad 1
1. GB50074-2014 – Richtlinien für den Entwurf von Öllagern: Behälter zur Aufbewahrung von Flüssigkeiten mit Toxizitätstyp I und II sollten nicht in derselben Lagergruppe wie Behälter für andere brennbare und entzündliche Flüssigkeiten untergebracht werden. Benzol gehört zur Klasse II, Toluol und Xylen gehören zur Klasse III. 2. GB50351-2014 – Richtlinien für die Planung von Brandwällen in Tankanlagen: Tanks, in denen giftige Flüssigkeiten der Klasse I und II gelagert werden, sollten nicht zusammen mit Tanks für andere brennbare und entzündliche Flüssigkeiten innerhalb derselben Brandmauer angeordnet werden.
Nach GB5044 gilt Benzol als Stufe I – äußerst gefährlich.
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